Verkauf über das InternetHaben zwei Kölner Zehntausende Euro mit Drogen verdient?

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Das Land- und Amtsgericht in Köln

Köln – Gemeinschaftlicher Drogenhandel im Darknet - einem versteckten Teil des Internets - wird zwei Männern vorgeworfen, die sich seit Montag vor dem Kölner Landgericht verantworten müssen. Eine Anklageschrift umfasst 166 Fälle, bei denen Ronald K. (28) und Jens H. (30, Namen geändert) von Januar bis Juli 2019 insgesamt einen Umsatz von rund 48 000 Euro erzielt haben sollen.

Von gut 1400 Fällen ist in der zweiten Anklageschrift die Rede; zwischen Februar 2017 und April 2019 hätten die beiden Männer arbeitsteilig Drogen zum Gesamtpreis von fast 250 000 Euro verkauft. Treffen die Vorwürfe zu, richteten die Angeklagten gemeinsam Darknet-Accounts ein und unterhielten auf den digitalen Marktplätzen „Nightmare“ und „Empire Market“ Online-Shops ein, die sie „Postman Drugs“ und „Sinaloa Kartell“ nannten.

Kölner Angeklagter: Arbeitsteiliger Drogenhandel?

Ronald K. soll mit einem gefälschten polnischen Ausweis einen Keller auf dem Gelände des Großmarkts in Raderthal angemietet und dort Rauschgift zum Teil selber hergestellt, mit einer Tablettiermaschine portioniert, gelagert und zum Vertrieb fertiggemacht haben. Die Rede ist von Unmengen von Kokain, Ecstasy, Amphetamin, MDMA (eine Partydroge) und Cannabis. Jens H. übernahm der Anklage zufolge den Part, von seiner Wohnung in Neubrück aus über die Online-Shops den Kontakt zu den Kunden zu pflegen, die Bestellungen entgegenzunehmen und den Versand vorzubereiten. Beide Männer hätten im Netz damit geworben, sie seien erfolgreiche Händler, und zum Beleg auf gute Kundenbewertungen hingewiesen.

Jens Hs. Verteidiger beanstandeten, die zweite Anklageschrift sei mangelhaft, weil sie die Taten nicht im Einzelnen konkretisiere. Außerdem beantragten sie, einen weiteren Sachverständigen einzuschalten und zahlreiche zusätzliche Zeugen zu laden – dies alles zum Beweis der Tatsache, dass ihr Mandant „keine Verbindung“ zu jenem Kellerraum gehabt und und nicht daran beteiligt gewesen sei, die Darknet-Accounts einzurichten. Die Staatsanwaltschaft habe Ermittlungsergebnisse „falsch wiedergegeben“.

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Von einem gemeinschaftlichen Drogenhandel bei „arbeitsteiligen“ Vorgehen könne keine Rede sein. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise hat die 23. Große Strafkammer die Dauer der Verhandlung jeweils auf einen halben Tag begrenzt. Das könnte sich im Laufe des Prozesses ändern, weil das NRW-Justizministerium entschieden hat, dass die Justiz nun Schritt für Schritt zum ursprünglichen Betrieb zurückkehren soll.

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