Verdacht auf BetrugZoll kontrolliert 300 Corona-Testzentren in Köln und Umland

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Razzia Testzentrum 1

Der Zoll befragt Angestellte in Corona-Testzentren

Köln – Die ersten Besucher in dem kleinen Corona-Testzentrum mitten auf dem Friesenplatz sind an diesem Freitagmorgen keine Kunden, die einen Schnelltest wünschen. Es sind uniformierte und zivile Ermittler des Hauptzollamts Köln. Mit ihnen unterwegs sind zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes.

Die Kontrolleure prüfen, ob der Betreiber seine Beschäftigten bei der Sozialversicherung angemeldet hat, ob sie den Mindestlohn erhalten und ob sie im angegebenen Umfang arbeiten – oder möglicherweise darüber hinaus und dafür Schwarzgeld kassieren.

40 Ermittler sind allein in Köln unterwegs

Ob das Testzentrum auf dem Friesenplatz in dieser Hinsicht etwas falsch gemacht haben könnte, steht noch nicht fest. Der Container ist nur eine von 300 Teststationen, die die Beamten und Beamtinnen des Zolls an diesem Freitag stichprobenhaft unter die Lupe nehmen. 40 Einsatzkräfte sind an diesem frühen Morgen in mehreren Teams allein in verschiedenen Kölner Stadtteilen unterwegs, weitere kontrollieren Testzentren in Leverkusen, Bonn, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Rhein-Sieg-Kreis.

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„Corona-Testzentren haben wir zwar schon länger auf dem Schirm", sagt Zollsprecher Jens Ahland. Es liefen auch bereits Ermittlungsverfahren gegen einzelne Betreiber wegen Verdachts auf illegale Beschäftigung. „Aber eine Schwerpunktaktion wie die heutige haben wir in diesem Bereich noch nie gemacht." Im Kern, sagt Ahland, gehe es um die Fragen: „Wer arbeitet für wen in welchem Umfang und für wieviel Geld?"

Razzia Testzentren 2

Der Zoll befragt Angestellte in Corona-Testzentren

Ähnlich wie in der Gastronomie oder im Baugewerbe hat der Zoll festgestellt, dass auch Testzentren-Betreiber ihren Angestellten häufig nicht den gesetzlichen Mindestlohn von 9,82 Euro bezahlen. Um den Betrag zu drücken, sei es bei Betrügern zum Beispiel üblich, dass sie Vorbereitungsarbeiten oder Wartezeiten auf Kunden nicht zur bezahlten Arbeitszeit zählen. Das allerdings, betont Ahland, sei nicht erlaubt.

Kontrollen waren nur der Auftakt zu intensiveren Ermittlungen

Der Zoll schaut sich zum Beispiel in einem ersten Schritt an, ob die Zahl der angemeldeten Beschäftigten in einem Testzentrum überhaupt theoretisch ausreichen würde, um die Öffnungszeiten abzudecken. Hat eine Teststation sieben Tage zwölf Stunden täglich geöffnet, bezahlt aber offiziell nur drei Arbeitskräfte auf 450-Euro-Basis, sei das ein deutlicher Hinweis darauf, „dass da etwas nicht stimmen kann", sagt Ahland. Die Kontrollen am Freitag seien nur der Auftakt gewesen zu weiteren Ermittlungen im Hintergrund, die sich noch über Wochen oder Monate hinziehen könnten, sagt Ahland.

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