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Finanzierung mit FraktionsgeldKölner AfD-Ratsfraktion verliert vor Gericht gegen Parteimitglied

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Die AfD-Fraktion im Kölner Stadtrat hat acht Mitglieder (Symbolbild).

Die AfD-Fraktion im Kölner Stadtrat hat acht Mitglieder (Symbolbild).

Die Fraktion wollte eine Äußerung über ein abgesagtes Sommerfest untersagen. Sie trägt laut Urteil die Kosten, es ist noch nicht rechtskräftig.

Die AfD-Fraktion im Kölner Stadtrat ist mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die eigene Parteikollegin und Fraktionschefin in der Bezirksvertretung Rodenkirchen, Jana Bogatzke, gescheitert. Das Kölner Amtsgericht wies den Antrag nach mündlicher Verhandlung ab. Laut Urteil trägt die Fraktion die Verfahrenskosten, es ist aber noch nicht rechtskräftig.

Der Fraktionsvorsitzende im Stadtrat, Stephan Boyens, kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. Bisher sind etwa 3000 Euro Kosten angefallen. Eine Fraktion finanziert sich durch öffentliche Zuschüsse aus dem Haushalt der Stadt, also aus Steuergeldern.

Die Ratsfraktion wollte die Unterlassung und den Widerruf einer Aussage von Jana Bogatzke zu einem ausgefallenen Sommerfest der Ratsfraktion erwirken. Bogatzke ist nicht nur Vorsitzende der zweiköpfigen AfD-Fraktion in der BV Rodenkirchen, sondern auch Chefin des Stadtbezirksverbands Rodenkirchen.

Sie hatte laut Urteil am 31. August in der Whatsapp-Gruppe „AfD Freunde Köln“ geschrieben: „Der Rat versucht wieder mal unseren Kreissprecher zu umgehen und wegen der Ratsfraktion ist unser Sommerfest ins Wasser gefallen, weil die jeden mit einer E‑Mail-Adresse reingelassen haben und den Standort mitgeteilt haben, ohne Überprüfung.“ Das Gericht entschied, die Klage sei unbegründet.

Streit um abgesagtes Sommerfest der Kölner AfD-Fraktion

Die Kölner AfD gibt den Ort von Partei- und Fraktionstreffen nicht öffentlich bekannt, weil mit Protesten zu rechnen ist. In der Regel überprüft sie zunächst den Kreis der Angemeldeten, die erst kurz vorher die Adresse erhalten.

Das Sommerfest hätte laut Urteil am 29. August in Rodenkirchen stattfinden sollen, wurde aber durch die Fraktion am Nachmittag abgesagt, weil sich Protestierende vor dem angedachten Ort eingefunden hatten. Daraufhin hatte der Betreiber des Veranstaltungsortes mitgeteilt, die Veranstaltung nicht mehr durchführen zu können. In der Chatgruppe wurde anschließend diskutiert, ob und wie es zu einem möglichen Durchsickern der Information kam.

Stephan Boyens, Vorsitzender der Ratsfraktion, sagte der Redaktion: „Die Äußerung hat uns als unprofessionell dastehen lassen.“ Es gehe darum, „keine Autorität“ zu verlieren. Die Entscheidung, mit Fraktionsgeldern gegen eine Aussage zur Planung eines Sommerfestes vorzugehen, sei „nach sorgfältigem Diskutieren“ mehrheitlich getroffen worden.

Bogatzke sagte: „Ich bin enttäuscht von der Ratsfraktion, wie mit Meinungsfreiheit und wie mit Steuergeldern wegen solcher Nichtigkeiten umgegangen wird.“ Bogatzke wie auch Boyens führen die Auseinandersetzung auf den Lagerstreit in der NRW-AfD zurück, der auch den Kölner Kreisverband entzweit. Wie dieses Verfahren zeigt, wird der innerparteiliche Streit auch vor Gerichten ausgetragen und wirkt sich auf die Arbeit der Kölner Ratsfraktion aus.

AfD-Fraktion will in Berufung gehen

Die Verfahrenskosten setzen sich abhängig vom Streitwert (hier 6000 Euro) aus den eigenen Anwaltskosten, denen der Beklagten, und den Gerichtskosten zusammen: Macht laut Gebührentabellen etwa 3000 Euro. Für eine Berufung wird ein Gerichtskostenvorschuss fällig. Verliert die Fraktion auch eine Berufung, müsste sie am Ende die Kosten beider Gerichtsvorgänge tragen. Würde das Urteil gedreht, müsste Bogatzke zahlen.

Laut dem Sprecher des Amtsgerichts sind bisher keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt worden. Die Fraktion hat dafür aber auch noch einen Monat Zeit.

Fraktionsgelder können etwa für Personal, Sachkosten, Gutachten, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit im Kontext der Ratsarbeit verwendet werden. Welche Ratsfraktion wie viel Geld erhält, hängt davon ab, wie viele Mitglieder sie hat. Die achtköpfige AfD‑Fraktion bekommt 460.750 Euro im Jahr.