Kölner AmtsgerichtRentner nach rassistischem Ausfall im Internet verurteilt

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Symbolbild

Köln – „Ich habe Mist gemacht und bin bereit, die Konsequenzen zu tragen“, sagte am Montag ein Rentner im Amtsgericht, nachdem er wegen Volksverhetzung zu 2250 Euro Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden war. Als Auflage muss er 500 Euro an ein Kinder- und Jugendhospiz zahlen. Am 30. Juli 2019 hatte er sich auf der Online-Diskussionsplattform eines Magazins, das dem Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall gilt, rassistisch geäußert.

Anlass seiner Tirade war eine Tat im Frankfurter Hauptbahnhof: Ein im Kanton Zürich lebender Mann aus Eritrea, der an einer psychischen Krankheit leiden soll, hatte einen achtjährigen Jungen und seine Mutter vor einen einfahrenden ICE gestoßen; das Kind starb. Der Rentner wütete daraufhin im Netz gegen Schwarze, die sich „nicht beherrschen“ könnten und „Gewalttätigkeit als Vergnügen“ empfänden. Sie wollten „vom bösen weißen Mann alles haben und nichts dafür tun“. Wenn sie nicht „weitergefüttert“ würden, „drehen sie durch und steigern sich in allerschlimmste Aggression, ohne Gewissen, ohne Ehre, ohne Zukunft“.

Dies ist nur ein Teil der Auslassungen. Der Angeklagte habe „die Bevölkerungsgruppe der dunkelhäutigen Menschen insgesamt als verachtenswert, minderwertig und unwürdig“ dargestellt, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Alkoholkonsum als Problem

Der 66-jährige Witwer, der sehr gebrechlich ist und sich zur Unterstützung von seinem Sohn begleiten ließ, gab zu, die Sätze verfasst zu haben. Er sei sich nicht bewusst gewesen, sich auf einer „öffentlichen Plattform“ zu bewegen. „Es war für mich eine Äußerung wie innerhalb eines Gesprächs.“ Der Staatsanwalt hakte ein: „Glauben Sie, dass man so einen Blödsinn in einem Gespräch sagen darf? Sie haben keinen Freibrief, andere Leute zu diskreditieren“.

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Der Rentner erklärte sein Verhalten damit, damals sei „in Deutschland die Hölle los“ und er derart wütend über die Tat gewesen, dass er „ohne groß nachzudenken“ drauflos geschrieben habe. Als der Vorsitzende den Angeklagten fragte, ob er Probleme mit Drogen oder Alkohol habe, nickte der Sohn, bevor der Vater antwortete: Der Alkoholkonsum sei „ein Problem, das sich dauerhaft durchzieht“; heute habe er es „mehr oder weniger im Griff“.

In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte, in seinem Berufsleben habe er viel mit Ausländern zu tun gehabt, und nie wäre ihm in den Sinn gekommen, sich abfällig über sie zu äußern. Was er geschrieben habe, „hat sich nicht gehört, es war unanständig“. Der Richter hielt ihm zugute, dass er geständig war und keine Vorstrafen hat. Hätte er sich in einem öffentlichen Gespräch so wie auf der Plattform geäußert, „wäre die Strafe deutlich höher ausgefallen“, merkte er in der Urteilsbegründung an.

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