Einer Zeugin zufolge soll der 45-Jährige aus Kalk seine Schäferhündin „wie Dreck“ behandelt haben.
Kölner AmtsgerichtSchäferhündin gequält? Verfahren vorläufig eingestellt

Der Angeklagte stritt ab, das Tier gequält zu haben.
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In einem Prozess gegen einen 45-jährigen Mann aus Kalk, dem Tierquälerei vorgeworfen wurde, hat das Kölner Amtsgericht das Verfahren vorläufig eingestellt. Im Gegenzug muss der Angeklagte 500 Euro an ein Tierheim zahlen. Hauptbelastungszeugin war eine Nachbarin, die vor Gericht sagte, er habe das Tier, eine anderthalb Jahre alte Belgische Schäferhündin, immer wieder „wie Dreck behandelt“.
Angeklagter muss 500 Euro an Tierheim zahlen
Am Abend des 1. Dezember 2024 gegen 22 Uhr habe sie sich hinlegen wollen, als sie den Hund wieder habe „quieken“ hören. Vom Fenster aus habe sie gesehen, dass der Nachbar ihn vor dem Haus getreten habe. In der Anklage ist von mehreren Tritten gegen die Rippen und die Hüfte des Tiers zu lesen; es habe „gejault“ und „erhebliche Schmerzen“ gehabt. Die Empörung der Frau war so groß, dass sie Anzeige erstattete.
Der Angeklagte stritt ab, das Tier gequält zu haben. Höchstens sei es mal vorgekommen, dass er es „am Nacken gepackt“ und ihm „laut Befehle gegeben“ habe. Die Anzeige der Frau erklärte er damit, sie und andere Nachbarn hätten etwas gegen ihn.
Am Morgen des 2. Dezember erschienen eine Polizistin und ein Polizist in dem Haus. Weil sie den Eindruck gewannen, das Tier werde vernachlässigt, hielten sie Rücksprache mit einer Veterinärmedizinerin; die empfahl, die Schäferhündin mitzunehmen. Seitdem hat der Angeklagte sie nicht mehr gesehen. (cs)