Nach Datenschutz-Panne der Stadt KölnWie finde ich heraus, ob mein Kennzeichen veröffentlicht wurde?

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Illustration zu einem Datenleck der Stadt Köln, bei dem vollständige KFZ-Kennzeichen von Temposündern veröffentlicht wurden.

Die Stadt Köln hat versehentlich rund 45.000 Nummernschilder von Temposündern veröffentlicht.

Rund 45.000 Nummernschilder von in Köln geblitzten Fahrern standen mehr als ein Jahr frei zugänglich im Internet. Was Betroffene nun wissen müssen.

Nachdem eine Recherche des „Kölner Stadt-Anzeiger“ gezeigt hat, dass die Stadt Köln rund 45.000 Kennzeichen von Fahrzeugen veröffentlicht hat, deren Fahrerinnen oder Fahrer im Stadtgebiet mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurden, stellt sich vielen Menschen nun die Frage: War mein Kennzeichen in dem Datensatz enthalten? Und wenn ja, welche Konsequenzen folgen daraus?

Betroffene haben das Recht auf Auskunft über die veröffentlichten personenbezogenen Daten

Wir haben mit Melanie Meier, Rechtsanwältin für Straf- und Verkehrsrecht bei der Kanzlei Schumacher und Partner, über offene Fragen gesprochen.

Frau Leier, wie kann ich herausfinden, ob mein Kennzeichen in dem versehentlich von der Stadt Köln veröffentlichten Datensatz auftaucht?

Melanie Leier: Grundsätzlich gibt es gemäß Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Möglichkeit, ein sogenanntes Auskunftsersuchen zu stellen. Das bedeutet, dass man in diesem Fall von der Stadt Köln eine Bestätigung verlangen kann, ob personenbezogene Daten verarbeitet wurden, also ob man von der Veröffentlichung des Kennzeichens betroffen ist. Wenn diese Bestätigung von der Stadt Köln erbracht wird, hat man anschließend das Recht auf Auskunft über die veröffentlichten personenbezogenen Daten. Dann kann man explizit erfragen, welche Daten dort herausgegeben wurden sowie weitere Informationen erhalten, über beispielsweise die Verarbeitungszwecke und Empfänger dieser Daten.

Was kann ich tun, wenn ich herausfinde, dass mein Kennzeichen im veröffentlichten Datensatz enthalten war?

Betroffene können den Vorfall beim Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln melden oder Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einlegen. Letzteres ist in Artikel 77 der DSGVO geregelt. Man muss sich aber immer die Frage stellen: Was will ich bezwecken, wenn ich die Information habe, dass mein Kennzeichen veröffentlicht wurde? Wie viel Zeit, Kosten, Mühen und Nerven möchte ich da reinstecken? Ja, es wurden Kennzeichen veröffentlicht. Aber man weiß nicht, ob und in welchem Umfang überhaupt Einsicht genommen wurde. Meiner Meinung nach ist da kein großer Datenskandal zu holen.

Melanie Leier ist Rechtsanwältin für Straf- und Verkehrsrecht bei der Kanzlei Schumacher und Partner.

Melanie Leier ist Rechtsanwältin für Straf- und Verkehrsrecht bei der Kanzlei Schumacher und Partner.

Hat das Datenleck irgendwelche Auswirkungen auf meinen Bußgeldbescheid?

Wichtig ist, strikt zu trennen zwischen der datenschutzrechtlichen und der verkehrsrechtlichen Seite: Aus meiner Sicht hat diese Datenpanne keine Auswirkungen auf Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren. Wir sprechen hier über Daten aus dem Mai 2020. Die meisten Verfahren wegen Geschwindigkeitsübertretungen sind bereits abgeschlossen, Wiederaufnahmeverfahren sind unwahrscheinlich. Und auch bei Verfahren, die noch nicht abgeschlossen sein sollten, stellt sich kein Verfahrensfehler dar.

Was bedeutet das konkret?

In einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wird beispielsweise geprüft, ob die Geschwindigkeitsmessung korrekt abgelaufen ist, also ob Messfehler gemacht wurden. Man muss ganz klar sagen: Der Datenfehler hat mit dem Ordnungswidrigkeitsverfahren nichts zu tun. Die Veröffentlichung eines Datensatzes ist kein Messfehler. Betroffene dürfen nicht denken, sie könnten da jetzt noch was machen. Auf verkehrsrechtlicher Seite wird es juristisch gesehen kaum Konsequenzen haben.

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