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Obergrenzen legitimKölner Gericht: Begrenzung der Corona-Hilfen rechtmäßig

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Ein Richterhammer auf einem Tisch mit Akten im Hintergrund (Symbolbild)

Eine Finanzholding, zu der auch die Dorint-Hotel-Gruppe gehört, hatte geklagt. (Symbolbild)

Hat der Staat große Unternehmen bei den Corona-Überbrückungshilfen benachteiligt? Nein, sagt jetzt das Verwaltungsgericht Köln.

Unternehmen bekamen in der Corona-Zeit maximal 54,5 Millionen Euro an Überbrückungshilfe – nach einem aktuellen Gerichtsurteil geht das so auch in Ordnung. Eine gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichtete Klage einer Finanzholding, zu der auch die Dorint-Hotel-Gruppe gehört, wurde vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Finanzholding hatte nach Gerichtsangaben argumentiert, dass 54,5 Millionen Euro für kleine und mittelgroße Unternehmen ziemlich viel Geld seien, nicht aber für große Firmen. Insofern sei die Begrenzung unfair.

Das Gericht hielt die Obergrenzen aber für legitim. Für größere Unternehmen hätten alternative Hilfsmittel in Form von Bürgschaften und vergünstigten Krediten zur Verfügung gestanden. Außerdem sei es größeren Unternehmen auch in der Pandemie aufgrund ihrer höheren Leistungsfähigkeit zuzumuten gewesen, größere Lasten zu tragen. (dpa)