Kölner HauptbahnhofFrau belästigt Passanten und beißt Polizisten in die Hand

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Am Kölner Hauptbahnhof wurde es für einen Polizisten schmerzhaft. (Symbolbild)

Köln – Offensichtlich betrunken schlich eine 45-jährige Kölnerin durch den Kölner Hauptbahnhof und belästigte Passanten. Als Zeugen die Bahnhofspolizei verständigten, kam es zum Eklat: Die Frau biss einem Beamten in die Hand, sodass dieser sich eine unangenehme Wunde zuzog.

Köln Hauptbahnhof: Frau beißt Polizisten

Beim Prozess vor dem Kölner Amtsgericht sagte die Angeklagte, sich aufgrund ihres damaligen Alkoholkonsums an den Vorfall aus dem vergangenen Juni nicht erinnern zu können. „Wir wollten sie mit zur Wache nehmen, zuerst war alles ganz normal, sie ging freiwillig mit“, schilderte der betroffene Beamte (33) im Zeugenstand.

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Dann habe sich die Dame plötzlich gewehrt, „wir mussten dann Zwangsmaßnahmen durchsetzen.“ Dann habe die Angeklagte ihm in die Hand gebissen. „Ich habe die Hand dann aus ihrem Mund gezogen, dabei sind Kratzspuren entstanden“, schilderte der Polizist, der auch Schmerzensgeld fordern will. „Dass sie sich erst gesperrt hat, fanden wir jetzt nicht so dramatisch, aber irgendwo ist auch eine Grenze.“

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Kölnerin randalierte auch an Gaststätte

Die Angeklagte, die die Nacht in der Ausnüchterungszelle im Polizeigewahrsam verbringen musste, war bereits einschlägig vorbestraft. In Düren hatte sie vor einer Gaststätte randaliert und einen ausgesprochenen Platzverweis der Polizei ignoriert. Als Beamte sie abführen wollten, krallte sich die Frau am Türrahmen fest. Damals erhielt sie eine Geldstrafe von 1200 Euro (30 Tagessätze zu je 40 Euro).

Mit 80 Tagessätzen fiel das Urteil für den tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Köln zwar härter aus, die Höhe der Tagessätze wurde aber auf lediglich zehn Euro bestimmt, da die Angeklagte mittlerweile von Sozialleistungen lebt. Somit muss sie diesmal „nur“ 800 Euro zahlen.

Täterin entschuldigt sich für Beiß-Attacke

Die Richterin ging zugunsten der Angeklagten davon aus, dass ihr Bierkonsum vor der Tat zu einer verminderten Schuldunfähigkeit geführt habe. Ein Alkoholwert wurde seitens der Beamten aber nicht gemessen.

Die Angeklagte hatte sich zuvor mit einem Lächeln bei dem Polizisten entschuldigt, der Vorfall war ihr sichtlich peinlich. 

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