Vorfall am Kölner HbfVerdacht der unterlassenen Hilfeleistung bestätigt sich nicht

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Der Kölner Hauptbahnhof

Köln – Im Fall eines im Kölner Hauptbahnhof fast gestorbenen mutmaßlichen Obdachlosen scheint sich ersten polizeilichen Ermittlungen zufolge wohl keiner der Beteiligten der unterlassenen Hilfeleistung strafbar gemacht zu haben. Nach Auswertung von Videomaterial, der Befragung einer Bahn-Mitarbeiterin und weiteren Ermittlungen habe sich der entsprechende Anfangsverdacht gegen zwei weitere Bahn-Mitarbeiter bisher nicht bestätigt, sagte eine Sprecherin der Bundespolizei am Freitag.

Köln: Nutzerin erhebt Vorwürfe gegen Bahn-Mitarbeiter auf Facebook

Besagter Anfangsverdacht sei durch die Aussage einer Zeugin in einem inzwischen offenbar gelöschten Facebook-Eintrag entstanden. Darin hatte eine Nutzerin schwere Vorwürfe gegen die Bahn-Mitarbeiter erhoben, die dem Mann angeblich nicht geholfen haben sollen, obwohl dieser scheinbar leblos auf einer Bank am Bahnsteig gesessen habe.

Ein Bahn-Sprecher hatte dazu schon mitgeteilt, dass sich nach vorläufigem Kenntnisstand „alle Beteiligten, also sowohl die Bahn-Mitarbeiter als auch Reisende, im Rahmen ihrer Möglichkeiten schnell und umsichtig gehandelt“ hätten.

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Am Morgen des Ostermontags saß der mutmaßlich obdachlose Mann aus bislang ungeklärter Ursache fast leblos auf einer Sitzgruppe an Gleis 8/9. Wie lange diese Situation unerkannt blieb, ist unklar.

Erst durch die Hilfe zweier Passantinnen und eines Bahn-Mitarbeiters wurde er stabilisiert und reanimiert und die 112 alarmiert. Sanitäter des Rettungsdienstes übernahmen dann die Reanimation und brachten den Mann ins Krankenhaus.

Die Bundespolizei wurde erst durch die Leitstelle der Feuerwehr auf den Vorfall aufmerksam und sicherte die Rettungsmaßnahmen unter anderem mit einem Sichtschutz ab. Anschließende Ermittlungen der Bundespolizei begründeten sich zunächst nur auf der Aussage einer der beiden helfenden Passantinnen. Die weiteren Ermittlungsschritte schienen nun Klarheit zu schaffen. Die Ermittlungen dauern an.

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