Scharfe Kritik an DezernentStadt Köln bricht Verkehrsversuch auf Deutzer Freiheit ab

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Das Bild zeigt Autos vor der abgesperrten Fußgängerzone auf Deutzer Freiheit.

Bald dürfen die Autos wohl wieder über die Deutzer Freiheit fahren.

Händler auf der Einkaufsallee beklagten, dass sie seit der Sperrung Umsatzeinbußen haben. Einer Klage wurde nun vor Gericht stattgegeben.

Die Stadt Köln bricht den Verkehrsversuch auf der Deutzer Freiheit ab. Das teilte eine Stadtsprecherin am Mittwochnachmittag (2. August) mit, nachdem das Verwaltungsgericht die Fußgängerzone auf der Deutzer Freiheit für „voraussichtlich rechtswidrig“ erklärte. Mit dem Urteil hat das Gericht einer Klage des Friseurs Julian Neumann stattgegeben.

Dieser ist von Händlern der „Initiative Deutz“, die seit der Sperrung der Einkaufsallee für Autos nach eigenen Angaben unter Umsatzeinbußen leiden, unterstützt worden. Wann genau die Stadt den Verkehrsversuch abbricht, war am Mittwoch nicht genau zu erfahren: „Kurzfristig“, hieß es auf Nachfrage: „Die Stadt nimmt das Urteil sehr ernst.“ Es scheint eine Frage von Tagen zu sein. Eigentlich sollte der Versuch nach einer Verlängerung mindestens bis November laufen.

Bereits im Juni 2022 hatte die Stadt Köln Teile der „Deutzer Freiheit“ im Rahmen eines Verkehrsversuchs als Fußgängerzone ausgewiesen. Diese Entscheidung ging zurück auf einen Bürgerantrag der Bürgerinitiative „Deutzer (Auto)Freiheit“ aus dem Jahr 2019 und auf einen Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt aus dem Dezember 2021.

Danach sollte durch den ursprünglich für 12 Monate angesetzten Verkehrsversuch getestet werden, wie sich die autofreie „Deutzer Freiheit“ auf die Lebensqualität im Veedel und auch auf das Gewerbe auswirkt. Zudem erhoffte sich die Bezirksvertretung einen positiven Beitrag zum Klimaschutz durch die Zurückdrängung der Autos.

Kölner Verwaltungsgericht: Stadt hätte Entscheidung nicht treffen dürfen

In einem Eilantrag aus dem Mai 2023 hat Rechtsanwalt Marcel Templin, den Neumann in dem Fall beauftragt hatte, einen Abbruch des Versuchs gefordert. Templin hatte bereits erfolgreich gegen die autofreie Friedrichstraße in Berlin geklagt. Dem Antrag zur Deutzer Freiheit hat das Verwaltungsgericht am Mittwoch stattgegeben. Zur Begründung teilte das Gericht mit, dass sich die Stadt Köln bei der Umsetzung mittels „mehrerer verkehrsrechtlicher Anordnungen eingerichtet“ und sich damit „straßenverkehrsrechtlicher Instrumente“ bedient.

Und hierzu sei die Stadt nicht befugt gewesen. Denn die Benutzung von Straßen oder Abschnitten dürfen demnach nur aus Sicherheits- und Ordnungsgründen beschränkt werden. Der Zustand der Straße, Witterungsbedingungen, eine besonders hohe Verkehrsbelastung oder hohe Unfallzahlen seien solche Gründe. All dies liege auf der Deutzer Freiheit nicht vor. In der Begründung des Gerichts heißt es eindeutig: „Die Erhöhung der allgemeinen Lebens- und Aufenthaltsqualität sowie die Belebung der Geschäfte und Gastronomie sind keine straßenverkehrsrechtlich relevanten Schutzgüter.“ Das Unfallgeschehen auf der Deutzer Freiheit sei „unauffällig“, hieß es vom Gericht weiter.

Ob das Urteil von der Stadt anerkannt oder vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster angefochten wird, war auf Anfrage bislang nicht zu erfahren. Auch mögliche Konsequenzen für die laufenden Verkehrsversuche auf der Trankgasse und auf der Venloer Straße, die teils mit ähnlichen Begründungen beschlossen worden sind, sind bislang unklar. Für die Initiative Deutz ist das Urteil ein großer Erfolg. Für die Initiative „Deutzer (Auto)Freiheit“, die sich zuletzt für eine Bemalung der Straße eingesetzt hatte, ist das Urteil eine Niederlage. Für Verkehrsdezernent Ascan Egerer ebenso.

Kölner Verkehrsdezernent Ascan Egerer verteidigt sein Vorgehen

Auch, wenn es am Mittwoch anders klang. „Bei der Deutzer Freiheit haben wir wertvolle Erkenntnisse gewonnen und können somit die zukünftige Planung optimieren“, sagte Egerer mit Blick auf den vorzeitigen Abbruch: „Verkehrsversuche bieten die Möglichkeit, Maßnahmen im Straßenraum vor ihrer dauerhaften Umsetzung lokal zu erproben und zu evaluieren.“

Thorsten Siggelkow, Egerers Amtsleiter für nachhaltige Mobilität, ergänzte in ähnlichem Ton: „Auch wenn wir den Versuch nun etwas früher beenden als geplant, haben wir sehr viel gelernt. Wir verfügen über ausreichendes Datenmaterial, um eine Auswertung durchführen zu können, die für die Entwicklung einer dauerhaften Lösung hilfreich sein wird.“ In Zukunft werde man Gewerbetreibende früher mit einbinden. Aber: Neben heftiger Kritik habe es auch viel positives Feedback gegeben. Für die anderen Verkehrsversuche würden sich keine Auswirkungen ergeben. 

Wirtschaftsdezernent Andree Haack: „Ein akutes Problem“

Nicht jeder in der Stadtspitze bilanziert das Thema so positiv. Wirtschaftsdezernent Andree Haack sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ kurz vor der Entscheidung des Gerichts mit Blick auf die klagenden Händler: Natürlich habe ich mich mit meinem Kollegen Ascan Egerer darüber ausgetauscht. Das ist ein akutes Problem.“ Die Vereinbarung laute nun, „dass wir uns bei künftigen Verkehrsplanungen im Vorfeld gut abstimmen. Ich kam erst ins Amt, als alles umgesetzt wurde und alle aufschrien“, so Haack, der offenbar gerne früher interveniert hätte. „Ich halte es für ganz wichtig, dass wir als Verwaltung solche Maßnahmen objektiv bewerten. Das heißt: Wir machen vor, während und nach solchen Projekten Umsatzanalysen und schauen uns die Zahlen an. Das ist in Deutz nicht erfolgt. Was wir stattdessen erleben, ist ein Kampf der Meinungen. In Zukunft sollten wir die Auswirkungen sauberer abwägen können“, so seine Forderung, die klar in Richtung Ascan Egerer adressiert ist.

Der Konflikt um die Verkehrsversuche zieht nicht nur durch die Stadtspitze, sondern auch durch das Ratsbündnis. Teresa de Bellis, verkehrspolitische Sprecherin der CDU, sagte: „Herr Egerer muss endlich einsehen, dass die Verkehrsversuche insgesamt gescheitert sind.“ Das gelte auch für die Versuche auf der Trankgasse und der Venloer Straße in ihrer jetzigen Form. Lars Wahlen, verkehrspolitische Sprecher der Grünen, sagte: „Man muss schauen, ob Verkehrsversuche bei Umwidmungen auch künftig das Mittel der Wahl sind oder ob eine direkte Umwidmung sinnvoller ist.“ Die grundsätzliche Umverteilung des Straßenraums zugunsten von Fuß- und Radverkehr sieht er nicht infrage gestellt. Die Deutzer Freiheit wird in Richtung Gotenring nun wieder uneingeschränkt als Einbahnstraße befahrbar sein. Nach Auswertung des Verkehrsversuches wird die Stadt der Politik eine dauerhafte Lösung vorschlagen.

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