Im Januar 2025 hatte die Bezirksvertretung im Rahmen eines Pilotprojekts zwei Jugendvertreterinnen aufgenommen.
Mitbestimmung in PolitikBV-Innenstadt möchte wieder Jugendvertreter

Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert angemessene Mittel für die Beteiligung Jugendlicher.
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Die Bezirksvertretung (BV) Innenstadt verlangt trotz der prekären Haushaltslage, die Finanzierung ihrer beiden Jugendvertreterinnen sicherzustellen. Mit dem Beschluss eines gemeinsamen Antrags, den nur die AfD-Vertreterin nicht mittrug, wird Oberbürgermeister Torsten Burmester aufgefordert, eine entsprechende Vorlage einzubringen.
Im Januar 2025 hatte die BV im Rahmen eines Pilotprojekts zwei Jugendvertreterinnen aufgenommen. Eine war von der Bezirksschülerinnenvertretung ausgewählt worden, die andere vom Kölner Jugendring. Das nötige Geld kam vom Amt für Kinder, Jugend und Familie. Er trug auch die Kosten, die dem Jugendring dadurch entstanden, den Testlauf pädagogisch zu begleiten: von der Vorbereitung auf die Sitzungen mit ihren teils komplizierten Vorlagen bis zur Supervision.
Pilotprojekt orientierte sich an Seniorenvertretung
Als Voraussetzung, in die BV geschickt zu werden, war festgesetzt, dass die entsendeten Jugendlichen eine Schule im Stadtbezirk Innenstadt besuchen und dort auch ihren Hauptwohnsitz haben. Ihre Rechte orientieren sich an denen der Seniorenvertreter. Dazu zählt vor allem das Rederecht; mit abstimmen dürfen sie nicht.
Mit dem Ende der vergangenen Ratsperiode lief das Pilotprojekt aus. Schon im September 2025 hatte sich die BV einstimmig dafür ausgesprochen, es zu verlängern oder zu verstetigen, weil es sich als Erfolg erwiesen habe. Im vorigen Januar legten die Bezirkspolitiker mit dem Beschluss eines Antrags nach, in dem es heißt, das „wichtige Beteiligungsinstrument“ sei allseits positiv bewertet worden. Folglich solle es zur festen Einrichtung werden, um „Jugendliche dauerhaft in Entscheidungsprozesse einzubinden, Transparenz und Akzeptanz für politische Vorgänge zu erhöhen sowie frühzeitige politische Bildung zu stärken“.
BV fordert angemessene Mittel für die Beteiligung Jugendlicher
Da die Verwaltung bislang keine Optionen zur Verlängerung oder Verstetigung vorgelegt habe, sei es nötig, eine „praktikable Übergangslösung“ zu schaffen. Dazu gehöre, den Jugendvertreterinnen analog zu den Seniorenvertretern ein Sitzungsgeld zu zahlen. Bisher hat sich nichts getan. Daher der neuerliche Vorstoß.
Die Stadt sei verpflichtet, den Bezirksvertretungen angemessene Mittel für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung zu stellen, argumentieren die Antragsteller und berufen sich dabei sowohl auf die Gemeindeordnung NRW als auch auf die Hauptsatzung. Diese legt allerdings nur für die Seniorenvertretung eine Aufwandsentschädigung fest. Deshalb wird im Antrag gefordert, die kommunale Satzung, die unter anderem die innere Organisation der Verwaltung, die Bildung von Ausschüssen sowie die Beteiligung der Bürger regelt, dahingehend zu ergänzen, dass auch das Engagement der Jugendvertreter und -vertreterinnen vergütet wird.
Der jährliche Finanzbedarf für die Sitzungsgelder je Bezirksvertretung ist im Antrag mit 1500 Euro beziffert – ohne eine weitere Betreuung etwa durch den Jugendring in Rechnung zu stellen, die gleichwohl nötig sei. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage wird angeführt: „Die für die Sitzungsgelder und die Betreuung aufzuwendenden Mittel sind im Verhältnis zum Gesamthaushalt der Stadt und mit Blick auf die besonderen Herausforderungen, vor denen unser demokratisches System steht, ein marginaler Beitrag.“
Der vor der Sommerpause gestellte Antrag sei dringlich, denn die BV wolle das „erfolgreich erprobte Beteiligungsverfahren“ mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 fortführen. „Hierfür ist die Klärung der Finanzierungsfrage jetzt erforderlich.“
