Verein und Stadt streiten weiterHausprojekt „LC36“ in Kölner Innenstadt langfristig gesichert

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Zu sehen ist ein Haus in der Ludolf-Camphausen-Straße im Belgischen Viertel in Köln.

Das Hausprojekt „LC36“ an der Ludolf-Camphausen-Straße in der Kölner Innenstadt ist gesichert. Nun kann die Sanierung des Gebäudes beginnen.

Es gibt eine Einigung im Streit um das Projekt an der Ludolf-Camphausen-Straße 36. Doch der zum Projekt gehörige Verein macht der Stadt Vorwürfe.

Das Hausprojekt „LC36“ an der Ludolf-Camphausen-Straße in der Kölner Innenstadt ist langfristig gesichert. Der zum Projekt gehörige Verein hat mit der Stadt Köln am 28. September einen Erbbaurechtsvertrag geschlossen, der eine Laufzeit bis ins Jahr 2100 hat. Doch der Streit zwischen Verein und Stadt geht weiter. Der Verein wirft der Stadt Nichterreichbarkeit und Intransparenz vor. Die Stadt hält dagegen – noch am Tag der Vertragsunterzeichnung hätte der Verein sich für die gute Zusammenarbeit bedankt.

Am Anfang steht die Freude. „Die Odyssee der Verhandlung mit der Stadtverwaltung ist endlich zu einem Abschluss gekommen“, sagt „LC36“-Vorstandsmitglied Julia Redisiu. „Unser Wohnprojekt und soziokulturelles Zentrum ist langfristig gesichert und die längst überfällige Sanierung kann endlich beginnen.“

Auch die Stadt spricht von einem „erfolgreichen Abschluss“ für das Projekt. Man danke der Initiative für ihren „enormen Einsatz, mit dem der Abriss eines (städtischen) Gebäudes verhindert und sozialer Wohnraum in der Stadt geschaffen werden konnte.“ 1984 besetzten Aktivistinnen und Aktivisten das leerstehende Haus im Belgischen Viertel. 1992 bekamen die Besetzerinnen und Besetzer Mietverträge, womit das Projekt legalisiert wurde.

Streit zwischen Stadt Köln und Hausbewohnern läuft seit Jahren

Doch nach der Freude komm die Fortsetzung eines Streits, den die Stadt und die Hausbewohner bereits seit Jahrzehnten führen. Denn dass der Verein einen Erbbaurechtsvertrag bekommen soll, entschied der Kölner Stadtrat bereits am 18. Juni 2020. Eine Laufzeit von 80 Jahren bei einem Erbbauzins von 1,5 Prozent wurden vereinbart.

Laut „LC36“ nahmen die Vertragsverhandlungen mit dem Liegenschaftsamt aus „schleierhaften Gründen“ nun drei Jahre in Anspruch. „Zwischen 2020 und 2023 war die Kommunikation mit dem Amt mehrfach durch monatelange Nichterreichbarkeit und Intransparenz geprägt“, heißt es.

Die Stadt widerspricht auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ vehement. Es stimme nicht, „dass die Verhandlungsdauer allein auf Gründe zurückzuführen ist, die die Stadt zu verantworten hat. Ausdrücklich zurückzuweisen ist der Vorwurf, die Verhandlungen seien durch Nichterreichbarkeit und Intransparenz der Verwaltung geprägt.“

Im Folgenden legt die Stadt den Ablauf der Vertragserarbeitung seit dem Ratsbeschluss detailliert dar. Bereits am 2. September 2020 habe man das Notariat mit der Beurkundung des Vertrags beauftragt. Ein halbes Jahr später meldete der Verein sich mit Änderungswünschen, über die man sich im Sommer 2021 ausgetauscht habe.

Stadt soll laut „LC36“-Verein nur wenige Mängel behoben haben

Als Gründe für die Verzögerung nennt die Stadt „notwendige Verhandlungen über die Einbeziehung von etwa 40 Quadratmeter Fläche eines benachbarten Kleingartenvereins, um das Zugangsrecht zum Garten zu optimieren“. Zudem habe auch der „LC36“-Verein Zeit für das Einbringen von Unterlagen benötigt. Am 25. Juli dieses Jahres habe man die Beurkundung des endgültigen Vertrags in Auftrag gegeben. Der Verein sei über die verschiedenen Schritte stets informiert worden und habe sich noch am Tag der Vertragsunterzeichnung per Mail für die konstruktive Zusammenarbeit bedankt. „Wörtlich heißt es darin: ‚Die Kommunikation mit Ihnen war stets freundlich und von Vertrauen geprägt‘“, schildert die Stadt.

Von „LC36“ klingt das anders. Die Stadt habe im Laufe der Jahre immer nur die allernötigsten Mängel am Gebäude behoben, wodurch sich ein Sanierungsstau von über 2,5 Millionen Euro angesammelt habe. Im Haus befinden sich 13 Wohnungen sowie ein soziokulturelles Zentrum im Erdgeschoss. 2017 stand ein Verkauf des Geländes und ein Abriss des Hauses im Raum, der verhindert werden konnte. Mit Mitteln des Landes NRW will „LC36“ das Haus mit Baujahr 1915 nun sanieren. Für 40 Personen soll langfristig bezahlbarer Wohnraum in der Innenstadt mit einem Quadratmeterpreis von unter 7,10 Euro gesichert werden. Die Miete ist an einen Wohnberechtigungsschein gekoppelt.

Für die Dauer der Sanierung wollte der Verein bei der Stadt eine Aussetzung des Erbbauzinses erwirken. Dem stimmte das Liegenschaftsamt aber nicht zu. Für weitere soziale und kulturelle Projekte, die auf städtischen Grundstücken tätig werden wollen, dürfe das nicht so bleiben, fordert der Verein. Die Aussetzung des Zinses dürfe „nicht nur für Karnevalsgesellschaften möglich sein.“ Vorstandsmitglied Markus Hemken sagt: „Die LC36 ist keine Blaupause oder ein Best-Practice-Beispiel für die vorrangige Nutzung des Erbbaurechts bei der Veräußerung städtischer Grundstücke.“

Laut der Stadt gibt es diese Aussetzungen des Erbbauzinses für Karnevalsgesellschaften aber gar nicht. „Im konkreten Fall des LC36 wurde eine erstmalige Fälligkeit des Erbbauzinses von sechs Monaten nach der Beurkundung des Erbbaurechtsvertrages vereinbart“, so die Stadt. Zumal „LC36“ zur Zeit der Sanierung auch nicht mittellos sei: „Der Verein wird das Gebäude im Bestand sanieren und während der gesamten Sanierungsphase auch Mieteinnahmen haben.“

Aktuell arbeitet die Verwaltung an einem zweiten Baustein für die Regelung des Erbbaurechtes für soziale und kulturelle Nutzungen. Es ist damit zu rechnen, dass das Papier noch in diesem Jahr der Politik vorgelegt wird.

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