„Eine einzige Tragödie“Lebenslange Haft für Doppelmord an Mutter und Kind in Köln

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Der Täter Anil G. (25) kurz vor der Verkündung des Urteils im Kölner Landgericht.

Köln – Auch für die erfahrene Vorsitzende einer Schwurgerichtskammer sei es ein Fall „im oberen Bereich“, erklärte Richterin Sabine Kretzschmar, nachdem sie das Urteil für den grausamen Doppelmord am Niehler Hafen verkündet hatte. Der Angeklagte Anil G. (25) muss lebenslänglich hinter Gitter – er hatte seine ehemalige Geliebte Derya S. und den gemeinsamen vierjährigen Sohn erstochen.

Kölner Richterin: „Eine einzige Tragödie“

Für die Angehörigen der Getöteten sei es eine einzige Tragödie, führte Richterin Kretzschmar aus. „Die Trauer, die Verzweiflung und die Wut der Familie war nachvollziehbar groß“, schilderte die Vorsitzende aus den Eindrücken der Zeugenbefragungen im Gerichtssaal. Unsagbares Leid habe das Geschehene über die Familie gebracht. Es sei nicht absehbar, wann dieses gemildert werden könnte.

„Aber auch die Familie des Angeklagten ist betroffen“, sagte die Richterin und sprach von regelrechten Hasskampagnen im Internet. „Sippenhaft lehnen wir ab“, so Kretzschmar. Nicht zuletzt habe der Täter auch sein eigenes Leben auf lange Zeit zerstört. Ein 25-Jähriger, der einen guten Job, Geld und eine Eigentumswohnung hatte und seine aktuelle Lebensgefährtin heiraten wollte. Durch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld muss Anil G. bei Rechtskraft des Urteils wahrscheinlich weit mehr als 15 Jahre im Gefängnis verbringen.

Mutter und Kind seien ein Störfaktor gewesen

Das Kölner Landgericht geht von einem geplanten Doppelmord aus. Derya S. hatte die Vaterschaft vier Jahre geheim gehalten, dann aber das Jugendamt kontaktiert und den Namen des Vaters nennen wollen. Das habe dem Angeklagten nicht gepasst. Anil G. habe sein Leben so weiterleben wollen, wie bisher und habe auch Angst vor Vorwürfen seiner Eltern bezüglich des unehelichen Kindes gehabt.

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Der habe Derya S. und Sohn Kian als Störfaktor angesehen, den er habe beseitigen wollen, erklärte die Richterin. Unter dem Vorwand einer Aussprache und, dass er seinen Sohn kennen lernen wolle, habe er seine Opfer am Tattag im November vergangenen Jahres zum abgelegenen Rheinufer gelockt. Nah am Wasser habe er zugestochen und die Leichen im Fluss regelrecht entsorgt.

Kölner Landgericht schließt spontane Tat aus

Eine Spontantat aus einem Streit heraus, so wie es der Täter geschildert hatte, sah das Gericht nicht. Dann hätte er auf eine mildere Strafe hoffen können. Die Tatvorbereitung, verdächtige Recherchen bei Google und auch das Nachtatverhalten hätten Anil G. des geplanten Mordes überführt. Nach der Bluttat sei er ins Fitnessstudio gegangen und habe mit Freunden fröhlich in einer Shisha-Bar gefeiert. 

Angehörige und Freunde waren im Gericht erschienen, teilweise trugen sie T-Shirts mit der Aufschrift „Gerechtigkeit für Derya und Kian“. Der Vater und Großvater hatte geäußert, eine lebenslange Haftstrafe für den Täter wäre eine Erleichterung. Allerdings hatte er auch gesagt, dass auch er und seine Familie bereits lebenslänglich bekommen haben. Denn der Tod ihrer Lieben sei endgültig.

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