Köln – Hat Dennis K. mit einer Bierflasche zugeschlagen oder nicht? Das war die entscheidende Frage in dem Prozess, der dem 34 Jahre alten früheren Amateurfußballer am Dienstag vor dem Amtsgericht gemacht wurde. Gefährliche Körperverletzung lautete der Vorwurf. Sowohl seine Version des Geschehens als auch diejenige des Prozessgegners, des 43 Jahre alten Sanitär-Fachmanns Jörg W., wurden von Zeugen bekräftigt.
Trotzdem verurteilte die Amtsrichterin den arbeitslosen Mann zu 150 Tagessätzen à zehn Euro Geldstrafe auf Bewährung; als Auflage muss er 1200 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Vertreter der Anklage hatte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe beantragt, der Verteidiger einen Freispruch.
Auseinandersetzung nach Fußballturnier in Köln-Rath
Schauplatz des Geschehens war am 30. Mai 2019, dem Vatertag, der Sportlatz in Rath, wo ein Turnier mit bunt zusammengewürfelten Hobbyfußballmannschaften ausgetragen wurde. Dennis K. (alle Namen geändert), der an dem Tag Geburtstag hatte, war wegen seiner sportliche Erfahrung gebeten worden teilzunehmen. Am Abend, beim Feiern nach dem Turnier, kam es zum Streit zwischen den Männern, die beide angetrunken waren. „Chaos, Hundekläffen, Frauengeschrei“, beschrieb ein Zeuge den Tumult, „auf einmal war die Hölle losgebrochen.“ Der Angeklagte sagte, aus unerfindlichem Grund habe Jörg W., den er seit langem kenne, ihn angeschrien. Um die Sache zu klären, sei er zu ihm an den Stehtisch gegangen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Jörg W. habe ihm schmerzhaft an die linke Hand gegriffen, die verletzt und verbunden gewesen sei. Im folgenden Gerangel habe, Dennis K., ihm mit der Faust einen Schlag gegen die Schläfe versetzt. „Eine Flasche hatte ich nicht in der Hand.“ Wo rührte dann die Platzwunde auf dem Kopf her, die Jörg W. offenbar davontrug? Nach dem Schlag mit der Glasflasche sei er nach hinten gefallen und habe sich die Rippen geprellt, sage er im Zeugenstand. Wer log?
Mit Hilfe seines Anwalts hatte Jörg W. neben 2000 Euro Schmerzensgeld weitere Ansprüche geltend gemacht: einen Verdienstausfall in Höhe von rund 5700 Euro und knapp 1900 Euro Selbstbeteiligung an Arztkosten. An beiden Summen meldete die Richterin Zweifel an mit der Folge, dass der Anwalt die Anträge zurückzog. Dagegen folgte sie der Schilderung des Tathergangs, die Jörg W. und eine Zeugin vorgetragen hatten.



