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Einigung mit KrankenkassenKölner müssen Rettungswagen weiterhin nicht bezahlen – in einem Jahr wird neu verhandelt

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14.01.2026 Köln. Einsatz von Feuerwehr, Polizei und Rettungswagen auf der Baustelle Dom Hotel. Foto: Alexander Schwaiger

Ein Notarztwagen und ein Rettungswagen beim Einsatz in der Kölner Innenstadt

Feuerwehrchef Christian Miller ruft dazu auf, im Notfall den Rettungsdienst zu rufen, ohne sich Gedanken über Geld zu machen.

Wer in Köln einen Rettungswagen ruft, wird dafür auch weiterhin kein Geld bezahlen müssen. Die Stadt Köln und die Krankenkassen haben sich wie berichtet auf neue Gebühren geeinigt und damit ihre seit April 2025 laufenden Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen. „Wir wollen möglichst schnell adäquate Hilfe leisten, die Kölnerinnen und Kölner sollen die 112 deshalb weiterhin ohne einen Gedanken an die Kosten anrufen, wenn sie einen Rettungswagen benötigen“, sagt Feuerwehrchef Christian Miller.

Stadt Köln wendet Festbeträge ab

Das ist allerdings keine Selbstverständlichkeit, denn hätten sich die Stadt Köln  und die Krankenkassen nicht geeinigt, hätten die Krankenkassen der Stadt statt der Gebühren auch Festbeträge zahlen können. Damit wäre es allerdings nicht möglich gewesen, die laufenden Kosten für den Rettungsdienst zu bezahlen – in der Folge müssten die Patientinnen und Patienten einen Eigenanteil bezahlen. Das wiederum könnte dazu führen, dass Menschen aus Kostengründen zögern, einen Rettungswagen zu rufen, selbst wenn sie diesen eigentlich aus medizinischer Sicht benötigen. Ein Szenario, das sich weder die Stadt noch die Krankenkassen wünschen. In zwölf Monaten werden sich die beiden Seiten allerdings erneut zu Verhandlungen treffen – dann wird es erneut darum gehen, eine Einigung zu erzielen und Festbeträge somit abzuwenden.

Doch warum ist es eigentlich so schwierig, zu einer Einigung zu kommen und warum muss immer wieder neu verhandelt werden? Das hängt vor allem mit dem SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) zusammen. Darauf berufen sich die Krankenkassen, während sich die Kommunen auf das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen stützen. Die Krankenkassen wollen nicht sämtliche Kosten übernehmen, die durch den Rettungsdienst entstehen, sie akzeptieren zum Beispiel Fehlfahrten nicht. Die Kommunen wiederum haben das Ziel, mit den Gebühren die Kosten zu decken. So entsteht ein Dissens.

So ging es in den zurückliegenden Verhandlungen darum, eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten zufrieden sein können. Die Einigung konnte am Ende gelingen, weil die Krankenkassen neue Kostenbestandteile akzeptierten, wie etwa eine Kilometerpauschale und den Einsatz der Leitzentrale, welche die Stadt Köln vorher nicht geltend machte. So zahlen die Krankenkassen jetzt zwar für einen Rettungswageneinsatz weniger als früher, dafür zahlen sie aber zusätzlich auch die Kilometerpauschale und die Arbeit der Leitzentrale. So kann die Stadt Köln den Rettungsdienst vorerst fast vollständig kostendeckend betreiben und muss nur eine geringe Summe über die Stadtkasse ausgleichen. Ob das Kölner System tatsächlich kostendeckend ist, wird sich allerdings erst in zwei Jahren im Rückblick zeigen.

Damit solche intensiven Verhandlungsrunden in Zukunft nicht mehr notwendig sind, ist ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland geplant. Eine Einigung im Bundestag steht aber bislang noch aus.