Abo

Rennen mit Jeep und MercedesKölner Polizei stoppt Raser und nimmt ihnen die Autos ab

2 min
Illegales Autorennen in Duisburg

In Köln erwischte die Polizei zwei mutmaßliche Hobby-Rennfahrer bei einem illegalen Straßenrennen. 

Köln – Die Kölner Polizei geht von einem illegalen Straßenrennen aus und hat in der Nacht zu Sonntag im Stadtteil Humboldt-Gremberg zwei Autos und die Führerscheine der Fahrer (21 und 32 Jahre alt) beschlagnahmt. Einem Team von Streifenbeamten waren zuvor an der Kreuzung Max-Glomsa-Straße/Rolshover Straße in Poll ein grauer Mercedes und ein dunkler Jeep aufgefallen.

Köln: Mercedes und Jeep überholten sich gegenseitig

„Beide Fahrzeuge standen an der Ampel unmittelbar vor dem Streifenwagen nebeneinander“, heißt es in einer Mitteilung der Kölner Polizei am Sonntag. Als die Ampel auf „Grün“ sprang, sollen die beiden Männer nach den Beobachtungen der Polizisten ihre Autos beschleunigt und sich gegenseitig überholt haben. Mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit sollen sie die Straße befahren haben.

Das könnte Sie auch interessieren:

Der 21-jährige Mercedes-Fahrer und der 32-jährige Jeep-Fahrer befuhren die Rolshover Straße in Richtung Kalk. In Höhe der Kreuzung zur Gremberger Straße stellten die Einsatzkräfte, die die Verfolgung aufgenommen hatten, die beiden Fahrer an der nächsten roten Ampel. Sie untersagten die Weiterfahrt, ließen die Fahrzeuge abschleppen und fertigten entsprechende Strafanzeigen.

Illegales Straßenrennen: Fahrern droht sogar Haft

Den beiden Beschuldigten droht nun nicht nur der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis, sondern auch ein Strafverfahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens nach Paragraph 315d des Strafgesetzbuchs.

Hier heißt es: Wer im Straßenverkehr ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Noch härter bestraft werden kann der Vorfall, der sich gegen 1 Uhr Nachts abgespielt hat, wenn die Ermittler davon ausgehen, dass Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet wurden. Dann drohen sogar bis zu fünf Jahre Gefängnis. (hpu)