Mehrfach gegen Kopf getreten33-Jähriger nach Streit auf den Ringen vor Gericht

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Ringe Köln 191117

Auf den Kölner Ringen sind nachts viele Feiernde unterwegs. 

Köln – Mit einem brutalen Geschehen auf den Kölner Ringen beschäftigt sich seit Montag das Kölner Landgericht. Der Vater einer siebenjährigen Tochter muss sich vor der 4. Großen Strafkammer wegen versuchten Totschlags verantworten. Mit einem Mittäter soll er im August des Jahres 2017 einem Mann nach einem Streit in einer Shishabar im Bereich des Hohenzollernrings mehrfach gegen den Kopf getreten haben. Dem Geschehen soll ein Angriff mit einer abgebrochenen Flasche vorausgegangen sein.

Laut Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft hätten Täter und Opfer sich viele Stunden gemeinsam in der Bar aufgehalten. Nachdem man die Nacht durchgezecht habe, sei es zum Streit gekommen. Der Besitzer des Lokals griff ein, warf einen der Streithähne raus. Draußen randalierte der Mann, warf laut Ermittlern eine Bierflasche gegen die Scheibe der Bar, worauf die Flasche abbrach.

Abgebrochene Flasche als Tatwaffe

Als der Angeklagte dann kurze Zeit später das Lokal verließ, nahmen er und der Randalierer ihren Streit wieder auf. „Er hat direkt mit der abgebrochenem Flasche auf mich eingestochen“, sagte der 33-Jährige und legte Atteste vor, die schwere Verletzungen am Hals dokumentierten, er habe in dem Moment gedacht, er müsse sterben.

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Danach sei er nur noch nach dem Motto vorgegangen: „Ich mache jetzt alles, was geht.“ Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, seinen Kontrahenten zunächst mit Fäusten zu Boden gebracht und dort „mittels eines gefährlichen Werkzeugs“ traktiert zu haben, womit der beschuhte Fuß gemeint war. Nach mehreren Tritten gegen den Kopf hätten die Täter ihr Opfer „regungslos mit geschlossenen Augen und aus dem Mund blutend“ zurückgelassen, einen möglichen Tod des Mannes hätten sie billigend in Kauf genommen. Daher wurde versuchter Totschlag angeklagt.

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Verteidiger Martin Bücher hält eine Notwehrsituation für möglich, aber auch eine Schuldunfähigkeit seines Mandanten aufgrund des Konsums von Alkohol „und anderer Substanzen“, der Verletzung und eines Schocks. Der Angeklagte habe nach dem Angriff mit der abgebrochenen Flasche Todesangst gehabt und nur noch reagiert. Der Getretene wiederum sagte im Zeugenstand, eine Flasche weder geworfen, noch eingesetzt zu haben. Der Prozess wird mit weiteren Zeugen fortgesetzt, es sind noch sechs Verhandlungstage geplant.

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