Drohbriefe an Kölner SchulleitungImpfgegner wollen Impfungen von Schülern verhindern

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Schulimpfung im Dreikönigsgymnasium.

Köln – Impfgegner versuchen derzeit gezielt, die Impfaktionen an Kölner weiterführenden Schulen zu torpedieren. Die Gruppierung, die sich „Interessengemeinschaft Minderjährigenschutz“ nennt und der AfD nahestehen soll, hat sowohl die Schulleitung als auch alle Lehrkräfte des Albertus-Magnus-Gymnasiums per Mail angeschrieben.

Die Verfasser warnen Schulleitung und Lehrkräfte eindringlich vor „strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen“, sollten minderjährige Schülerinnen und Schüler in der Schule „womöglich gegen den Willen der Eltern“ eine Coronaschutzimpfung bekommen. Hintergrund ist, dass in dieser Woche im Albertus-Magnus-Gymnasium eine städtische Schul- und Stadteilimpfung stattfindet, zu der auch Anwohner und Schüler umliegender anderer Schulen kommen können.

Die Impfgegner argumentieren, dass es sich „bei dem Eingriff“ juristisch um Körperverletzung handele. Auch die Einwilligung der Schüler wirke nur dann strafbefreiend, wenn die nötige Einsichtsfähigkeit des Einwilligenden vorliegt. Die allermeisten Altersklassen des AMG seien aber nicht ausreichend einsichtsfähig, so die Interessengemeinschaft in ihrem Schreiben. Der Schulleiter habe Hausrecht und eine Fürsorgepflicht gegenüber den Schülern. „Wenn er Impfteams in die Schule lässt, muss er auch sicherstellen, dass es nicht zu rechtswidrigen Handlungen kommt“.

Polizei eingeschaltet

Schulleiterin Antje Schmidt hat umgehend Polizei und Bezirksregierung informiert. Die Schulleiterin hat sich in der Pandemie immer wieder mit Gegnern der Maskenpflicht auch in der Elternschaft auseinandersetzen müssen. Aber das hier sei eine neue Qualität: „Hier sollen Lehrkräfte gezielt eingeschüchtert und unter Druck gesetzt werden. Es werden schlicht Fake News verbreitet“, sagt Schmidt.

Es handele sich um eine städtische Impfaktion, die lediglich in den Räumen der Schule stattfinde. Auch das Thema Einwilligung ist juristisch festgelegt: Ab dem 16. Lebensjahr können sich Jugendliche in Deutschland ohne Einwilligung der Eltern impfen lassen. Schülerinnen und Schüler von zwölf bis 15 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung der Eltern. Als Reaktion auf die Aktion der Impfgegner wird am Freitag aus Sicherheitsgründen bei der Impfaktion die Polizei vor Ort sein.

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Gesundheitsdezernent Harald Rau verurteilte die Aktion der Impfgegner und den entsprechenden Brief. Er bezeichnete es als „schwer hinnehmbar“, wenn Ängste vor dem Impfen geschürt werden“. Schulen seien wesentliche Orte des Infektionsgeschehens. „Deshalb benötigen wir gerade im schulischen Umfeld schnelle Impferfolge.“ Statt solcher Briefe solle den wissenschaftlichen Argumenten Gehör geschenkt werden.

Bei den kombinierten Schul- und Stadtteilimpfungen kommen mobile Impfteams der Stadt während der Schulzeit in die Schule und bieten dort sowohl für die Schülerschaft der Schule als auch der umliegender Schulen und Stadtteilbewohner die Impfung an. Solche Impfungen finden in dieser und in der kommenden Woche auch an Schulen in Zündorf, Chorweiler, Mülheim und Deutz statt. 

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