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Windpocken-AusbrücheKölner Schulen sollen Impfpässe kontrollieren

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Impfpass dpa

Symbolbild

Köln – Nachdem in den zurückliegenden Monaten in mehreren Stadtteilen an Windpocken erkrankte Schülerinnen und Schüler sowie deren Kontaktpersonen nicht am Unterricht teilnehmen durften, befasst sich der Rechtsausschuss des Stadtrates mit der Frage nach dem Datenschutz im Zusammenhang mit Impfausweisen. Gesundheitsdezernent Harald Rau wird in der Sitzung am kommenden Montag eine entsprechende Anfrage der CDU beantworten.

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Wenn in einem Kindergarten oder einer Schule lediglich ein Kind an Windpocken erkrankt sei, müsse die Leitung der Einrichtung von dessen Kontaktpersonen einen Nachweis über deren Immunität verlangen. Ohne einen solchen Nachweis müssten sie zum Schutz der anderen Kinder sowie der in der Einrichtung arbeitenden Erwachsenen zu Hause bleiben.

Windpocken: 16 Tage zu Hause verbringen

Das könne ein ärztliches Attest sein oder eine Kontrolle des Impfbuches, rechtliche Grundlage sei das Infektionsschutzgesetz. Seien zwei oder mehr Besucher einer Gemeinschaftseinrichtung von Windpocken befallen, gelte das als Ausbruch der Krankheit. In dem Fall könne das Gesundheitsamt die Schulleitung bei der Erfüllung seiner Aufgaben in Anspruch nehmen. Damit habe diese „ein Recht zur Einsicht in das Impfbuch“.

Dem Impfschutzgesetz zufolge müssen an Windpocken erkrankte Schüler und Lehrer 16 Tage lang dem Unterricht fernbleiben. Die gleiche Frist gilt für Kontaktpersonen ohne Nachweis der Immunität. Im Fall von Masern beträgt die Zeitspanne 16 Tage, bei Röteln 21. (adm)