Kreis Euskirchen – Die Zahl der Windpockenfälle ist im Kreis Euskirchen im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. „Insgesamt waren es 24 Fälle, im Jahr 2017 waren es nur 18. Dies entspricht einer Steigerung von 33,3 Prozent. Bundesweit war dagegen ein Rückgang von 7,9 Prozent zu verzeichnen, in NRW betrug der Rückgang 13,7 Prozent“, erklärt Michael Lobscheid von der Krankenkasse IKK classic. Basis für die Zahlen ist die Auswertung der aktuellen Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI) durch die IKK classic.
„Man sollte diese Krankheit nicht unterschätzen, Windpocken sind bei Kindern zwar meistens relativ harmlos, bei Erwachsenen besteht aber die Gefahr von Folgeerkrankungen wie Gehirnentzündung oder Leberentzündung“, so Lobscheid. Windpocken würden meist durch Husten und Niesen übertragen, eine Ansteckung könne auch durch Flüssigkeiten aus den Bläschen des Hautausschlags erfolgen, in dem viele Viren enthalten seien. „Da die Viren lange in der Luft schweben, kann die Infektion tatsächlich durch Wind über große Entfernung übertragen werden – daher ihr Namen Windpocken“, heißt es in der Pressemitteilung weiter: „Wer nicht immun ist, steckt sich in der Regel sofort an.“
Schutz der Kinder
Danach dauere es zwei bis drei Wochen, bis die Krankheit ausbreche. Die Symptome klängen in der Regel nach einer weiteren Woche wieder ab. Wer schon einmal mit der Krankheit infiziert gewesen oder geimpft worden sei, könne sich dagegen nicht anstecken. „Darum ist es so wichtig, dass möglichst alle Kinder gegen Windpocken geimpft werden. Die Entscheidung, ob Eltern ihr Kind impfen lassen, kann ihnen natürlich niemand abnehmen. Es ist jedoch wichtig, dass sich Eltern mit diesem Thema intensiv auseinandersetzen, zum Schutz ihrer Kinder und dem Dritter“, so Michael Lobscheid.
Der Impfschutz wird laut Lobscheid im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen vom Kinderarzt überprüft. Die Ständige Impfkommission empfehle die erste Impfung für Kinder im Alter von elf bis 14 Monaten.
Die zweite Impfung sollte in einem Lebensalter von 15 bis 23 Monaten erfolgen. Die Impfung könne zudem zu jedem Zeitpunkt nachgeholt werden, wenn sie nicht im empfohlenen Alter erfolgt sei. Sie werde von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. (sch)
