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Kölner tötet Ex-PartnerinRichterin spricht von grausamer Tatbegehung und übertrifft den Staatsanwalt

Lesezeit 3 Minuten
Auf Krücken betrat der Angeklagte den Gerichtssaal. Links sein Verteidiger Gordon Christiansen

Auf Krücken betrat der Angeklagte den Gerichtssaal. Links sein Verteidiger Gordon Christiansen

Das Opfer stürzte nach einer Messerattacke aus dem Fenster im vierten Stock ihrer Wohnung.  

Eine deutlich härtere Strafe als vom Staatsanwalt gefordert verhängte am Mittwoch das Landgericht gegen einen 54-jährigen Kölner, der seine Ex-Partnerin in Buchheim getötet hatte. Die Frau wurde mit zahlreichen Messerstichen verletzt und stürzte aus dem vierten Stock ihrer Wohnung. Richterin Sabine Kretzschmar sprach in der Urteilsbegründung von zwei verwirklichten Mordmerkmalen.

Köln: Angehörige bejubelt Mordurteil im Gerichtssaal

Freunde und Familie der Getöteten hatten ein mildes Urteil befürchtet, nachdem die Staatsanwaltschaft lediglich zwölf Jahre Gefängnis wegen Totschlags gefordert hatte. Bei guter Führung hätte der Angeklagte bei Rechtskraft eines solchen Urteils bereits nach acht Jahren freikommen können. Als das Mordurteil verkündet wurde, brach Jubel in Gerichtssaal 2 aus.

„Das ist nicht der Ort und nicht die Zeit für solche Bekundungen“, sagte die Vorsitzende Richterin zu den applaudierenden Zuschauern. Gleichzeitig betonte Kretzschmar, dass es völlig nachvollziehbar sei, dass die Angehörigen nach einem solch schrecklichen Ereignis tief getroffen seien und unter der Situation leiden.

Köln: Besitzdenken und Grausamkeit als Mordmerkmale

Die Richterin warf dem Angeklagten vor, seine Partnerin, die die Trennung wollte, als sein Eigentum betrachtet zu haben. Sie habe nicht einmal mehr Fußballspiele verfolgen dürfen, hatte die Tochter der Getöteten ausgesagt – damit sie nicht fremden Männern hinterherschaue. Auch dieses Besitzdenken hatte letztlich offenbar zu der Tat geführt – ein niedriger Beweggrund und damit ein Mordmerkmal.

Aus dem vierten Stock dieses Hauses stürzten nacheinander das Opfer und der Angeklagte. Die Polizei errichtete einen Sichtschutz.

Aus dem vierten Stock dieses Hauses stürzten nacheinander das Opfer und der Angeklagte. Die Polizei errichtete einen Sichtschutz.

Ein weiteres Mordmerkmal sei das der Grausamkeit, auf das auch Opfer-Anwältin Funda Bicakoglu in ihrem Plädoyer hingewiesen hatte. Laut Rechtsmedizin hatte der Angeklagte 26-mal auf seine Ex-Partnerin eingestochen, auch der Unterleib wurde getroffen. Bei einem Stich sei Magensäure ausgetreten – dies sei wahrscheinlich mit unfassbaren Schmerzen für das Opfer verbunden gewesen.

Köln: Verheerende Verletzungen nach Fenstersturz

Während der Messerattacke in der Küche hatte das Opfer das Fenster öffnen können. Dann sei die Frau aus dem vierten Stock gestürzt. Allein die Messerstiche seien tödlich gewesen, sagte der Gerichtsmediziner. Durch den Aufprall zog sich die 38-Jährige weitere verheerende Verletzungen zu. Schädel, Kiefer, sämtliche Rippen, Oberarme, Oberschenkel und Knie hätten Brüche aufgewiesen.

Der Angeklagte hatte sich laut Beweisaufnahme selbst einen Stich in den Bauch zugefügt und war ebenfalls aus dem Fenster gesprungen – überlebte jedoch schwer verletzt. Zum Prozess erschien der Mann auf Krücken gestützt.

Zu der Tat schwieg er auf Anraten seines Verteidigers Gordon Christiansen. Die Richterin appellierte an den Beschuldigten, an sich zu arbeiten. Ansonsten drohe neuen Partnerinnen ein ähnliches Schicksal. Da das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, muss der Beschuldigte bei Rechtskraft des Urteils wohl mindestens 20 Jahre im Gefängnis verbringen. Im Alter von etwa 75 Jahren könnte er dann frühestens wieder entlassen werden.