Corona-LockdownKölner Wirte müssen Parkplätze räumen – Stadt droht mit Sanktionen

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Außengastro blockiert Parkplätze

Tische einer Gastronomie in der Südstadt blockieren Parkplätze für Autos. (Archivfoto)

Köln – Da die Gastronomie laut dem jüngsten Bund-Länder-Beschluss mindestens bis 20. Dezember geschlossen bleiben muss, fordert die Stadt Köln die Wirte erneut dazu auf, ihre Außengastronomie auf Parkflächen zu räumen. Immer mehr Anwohner beschwerten sich darüber, dass Gastronomen Parkplätze als Lager für ihr Mobiliar nutzten und diese somit für den Autoverkehr blockierten, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.

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Wirte sollten dieser Aufforderung angesichts des verlängerten Teil-Lockdowns endgültig nachkommen, unabhängig davon, ob es sich um coronabedingte temporäre Erweiterungen der Außengastronomie handle oder um reguläre Konzessionen. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte zuletzt berichtet, dass Beschwerden eines Anwohners an die Stadt zunächst ohne Folgen blieben: Mehrere Lokale von der Antwerpener Straße etwa hatten ihre Möbel auch in der dritten Woche des Teil-Lockdowns nicht weggebracht. Sobald Lokale wieder regulär öffnen, könnten die Parkplätze wieder mit Tischen und Stühlen bestückt werden, heißt es. Wirte, die sich weigern, drohen Sanktionen.

Stadt Köln erinnert an Corona-Regeln

Grundsätzlich „findet die Stadt Köln es gut, dass die Wirtinnen und Wirte mit innovativen Ideen versuchen, den lokalen Handel in den Veedeln am Leben zu halten. So erfreut sich derzeit das Thema Glühwein-Wanderwege beziehungsweise der „To Go-Verkauf“ von weihnachtlichen Getränken und Speisen großer Beliebtheit“, betont die Stadt. Nicht vergessen dürfe man dabei jedoch die Einhaltung der Mindestabstände sowie der geltenden Ansammlungs- und Kontaktverbote.

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Seit dem 2. November können Gaststätten lediglich einen Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken anbieten. Zu den Hygieneregeln nach der Corona-Schutzverordnung des Landes gelten zusätzliche Vorschriften: Die Kunden dürfen die gekauften Speisen und Getränke nicht innerhalb eines Umkreises von 50 Metern vom Restaurant konsumieren.

Die Stadt wirbt um Verständnis für die Gastronomie und empfiehlt, im Falle belegter Parkflächen das nachbarschaftliche Gespräch zu suchen. Sollte dies nicht helfen, können sich Anwohner unter gastroservice@stadt-koeln.de oder telefonisch an den Ordnungsdienst wenden: 0221/221-32000.

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