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17-Jährige brutal missbrauchtKölner Gärtner hatte Entführung bis ins Detail geplant

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In dieser Garage fand die Polizei den Kleintransporter mit der 17-jährigen Kölnerin im Kofferraum.

Köln – Warum? Was geht in einem Menschen vor, der Zeit seines Lebens beruflich erfolgreich war, ein solides Familienleben führte und plötzlich derart außer Kontrolle gerät?

Als Dieter S. (52, alle Namen geändert) bewusst wurde, was er getan hat, wollte er nicht mehr leben. Auf einem Parkplatz im Hochsauerland wurde der Inhaber einer Kölner Gartenbaufirma im September 2014, mit Medikamenten und Alkohol vollgepumpt, von der Polizei bewusstlos am Steuer seines Fahrzeugs gefunden. Zwei Tage zuvor hatte er die 17-jährige Tochter einer ehemaligen Angestellten entführt und auf brutalste Weise in seiner Garage gefangen gehalten und vergewaltigt.

Das Medieninteresse am Prozessauftakt vor dem Landgericht ist enorm, zeitweise sind mehr Filmteams und Fotografen als Prozessbeteiligte im Saal. Eine sitzungspolizeiliche Anordnung hängt auf dem Gerichtsflur aus und betont die von der Strafkammer ausdrücklich geforderte Anonymisierung des Angeklagten.

Als dieser neben seinem Verteidiger Platz nimmt, scheint die Verfügung überflüssig. Kapuze und Sonnenbrille lassen seine Gesichtszüge nicht einmal erahnen. Erst als der Prozess offiziell beginnt, gibt sich S. zu erkennen. Als der Staatsanwalt die Anklage verliest, verrät nur ein leichtes Zucken der Mundwinkel die Anspannung des Angeklagten. Scheinbar regungslos verfolgt der grauhaarige Mann mit den sympathischen Gesichtszügen in Jeans, Hemd und Pullover die Scheußlichkeiten, die in der Anklage aufgeführt sind. Danach soll S. das Opfer unter einem Vorwand in sein Auto gelockt, an Händen und Füßen mit Stahlfesseln festgebunden und mit einem Kabelbinder um den Hals an der Kopfstütze festgezurrt haben. Die verdunkelten Scheiben seines Fahrzeugs machten ein unbehelligtes Vorgehen möglich.

„Risiko einer Erstickung war ihm bewusst“

Er brachte die 17-Jährige in eine Garage in Lindenthal und hatte die Tat offensichtlich bis ins Detail geplant. Das Opfer, das er knebelte, dem er Augen und Ohren verschloss und einen Helm über den Kopf stülpte, legte er in der Garage in einem Kastenwagen ab, den er zuvor mit Matratzen ausgelegt hatte. Er gab der Schülerin angeblich Traubensaft zu trinken, tatsächlich war es Wasser, gemischt mit dem Beruhigungsmittel Diazepam. Doch die 17-Jährige bemerkte das Medikament und spuckte es aus. „Das Risiko einer Erstickung war ihm bewusst“, sagte der Ankläger mit Blick auf die Tatsache, dass S. wusste, dass sein Opfer Asthmatikerin ist.

„Was haben ich oder meine Mutter dir getan?“ flehte das Opfer um Freilassung. S. hatte der Schülerin mit einem Messer sämtliche Kleidung vom Körper geschnitten und sie gefragt, „warum sie noch Jungfrau sei. „Da entgeht dir aber ein Lebensglück“, so der Angeklagte.

Handy des Opfers zerstört

„Das geht nicht, dann ist mein Ruf ruiniert“, hatte er eine Freilassung verneint. Zuvor hatte er noch das Handy der Schülerin zerstört, um eine Ortung des Opfer unmöglich zu machen. Auch der Hinweis der Schülerin, bei einer Freilassung winke ihm eine deutlich mildere Strafe, beeindruckte ihn nicht.

Offensichtlich kam S. drei Tage nach der gewaltsamen Entführung – die Eltern hatten die Schülerin bereits am ersten Tag als vermisst gemeldet – zur Besinnung. In einem Abschiedsbrief forderte er seine Ehefrau auf, in die Garage zu gehen: „Ich habe etwas Schlimmes getan. Will nicht mehr Leben.“

Die Ehefrau, die laut Verteidiger nach wie vor zu ihm steht, ihn unterstützt und auch im Prozess aussagen will, hatte daraufhin die Polizei alarmiert, die das Mädchen aus der Garage befreite. Das Opfer war schwer traumatisiert und sechs Kilogramm leichter in eine Klinik gebracht worden. Inzwischen besucht die 17-Jährige wieder die Schule, ist aber nach den Worten ihrer Anwältin gesundheitlich schwer angeschlagen.

„Mein Mandant weiß, dass er große Schuld auf sich geladen hat“, sagte der Verteidiger zu Beginn. „Er versteckt sich nicht hinter einer Verteidigererklärung, sondern will eigenständig aussagen.“ Das allerdings geschieht sowohl zur Person als auch zur Sache hinter verschlossenen Türen. Das Gericht nannte „schutzwürdige Interessen“ als Grund für den Ausschluss der Öffentlichkeit. Es ist davon auszugehen, dass die Angehörigen und das Opfer selbst an den kommenden Verhandlungstagen ebenfalls hinter verschlossenen Türen gehört werden.

Gutachten bestätigt Schuldfähigkeit

Die Frage nach dem Warum wird nach Überzeugung des Verteidigers möglicherweise nie geklärt werden. „Weder mein Mandant noch ich haben eine Erklärung, wie es zu so einer schlimmen Tat kommen konnte“. Auch der Prozess werde dies nicht klären können: „Die Tat passt nicht in das Leben eines erfolgreichen, biederen Familienvaters“, so der Verteidiger.

Einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten zufolge ist Dieter S. voll schuldfähig. Der Urteilsspruch des Gerichts ist für den 24. Februar vorgesehen. Den Angeklagten erwartet die Höchststrafe von 15 Jahren.