Garten wuchert zu, Putz blättert abLindenthaler Geisterhaus steht seit Jahren leer – Wohnungsaufsicht kann nichts tun

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Das Haus an der Landgrafenstraße steht seit Jahren leer.

Das Haus an der Landgrafenstraße steht seit Jahren leer.

An der Landgrafenstraße beobachten Nachbarn seit Jahren den Verfall eines großen Wohnhauses, das vor sich hin vegetiert.

Der Garten ist von Sträuchern überwuchert. Der Putz blättert von der Fassade ab. Die Rollläden hat sehr lange Zeit niemand mehr hochgezogen. Das Wohnhaus an der Landgrafenstraße 111 steht leer, seit einer Ewigkeit. „Dort wohnt schon seit etwa zehn Jahren niemand mehr“, erzählt eine Nachbarin. Die Nachbarschaft beobachtet das langsam verfallende Anwesen mit Bedauern. Schließlich ist die Wohnungsnot in der Stadt Köln groß und Menschen sind auf der Suche nach einer Bleibe für sich und ihre Familien.

Doch warum lassen die Eigentümer ihr Haus trotzdem so lange leer stehen, statt es wenigstens zu vermieten? Im Grundbuch sind laut Auskunft des Amtsgerichtes zwei Kölnerinnen als Eigentümerinnen eingetragen. Eine der beiden Eigentümerinnen ist per Mail erreichbar. Auf die Frage, was der Grund für den langjährigen Leerstand ist, antwortet sie allerdings nicht.

Köln-Lindenthal: Geisterhaus mit zwei Wohnungen steht leer

Und die Stadt sieht nach eigener Auskunft keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen: Zwar gibt es bereits seit dem Jahr 2014 die „Wohnraumschutzsatzung“ der Stadt, wonach Zweckentfremdung von Wohnraum verboten ist und somit auch, ihn länger als sechs Monate leer stehen zu lassen, zunächst galt das Verbot aber nur für Miet- und Genossenschaftswohnungen. Erst im Jahr 2019 hat die Stadt den Anwendungsbereich der Satzung auch auf Einfamilienhäuser und sonstige Eigenheime mit und ohne Einliegerwohnung erweitert.

Und genau da liegt der Haken: „Das Objekt ist der Wohnungsaufsicht bekannt“, schreibt Katja Reuter, Sprecherin der Stadt. „Es handelt sich um ein Gebäude mit zwei Eigentumswohnungen. Die Prüfung ergab, dass das Gebäude bereits vor dem Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzung am 1. Juli 2019 leer stand.“

Weil die Satzung erst ab diesem Zeitpunkt auch Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen unter Schutz stellte, sei sie auf Wohnhäuser, die bereits vor ihrem Inkrafttreten unbewohnt waren, nicht anwendbar. „Eigentumswohnungen, die bereits vor dem 1. Juli 2019 unbewohnt waren und seitdem ohne Unterbrechung bis heute leer stehen, sind nach der Satzung kein schützenswerter Wohnraum“, so Reuter. „Sie werden daher nicht vom Zweckentfremdungsverbot erfasst.“

Die Wohnungsaufsicht habe keine rechtliche Möglichkeit, gegen den Leerstand vorzugehen. Und so wird das Lindenthaler Geisterhaus wohl unbelebt bleiben, weiter rosten und zuwuchern.

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