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Streit um QuartiersgarageStadt macht Bau für Investoren unattraktiv

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Die Garage am Auerbachplatz reicht bei weitem nicht aus. 

Lindenthal – Ein Fahrer quetscht seinen Lieferwagen an die Straßenecke, um ihn kurz abzustellen. Andere Parkplatzsuchende rollen in ihren Gefährten langsam über den Auerbachplatz, in der verzweifelten Hoffnung, dass sich irgendwo eine Lücke auftut. Die Parkplatznot ist groß im Viertel. Stéphane Zinnikus, Inhaber der Zinnikus Parking GbR, könnte helfen. Er betreibt unter dem Auerbachplatz eine Tiefgarage mit 77 Stellplätzen. Diese Garage würde er gerne auf den gesamten Bereich unter dem Platz ausdehnen. Weitere 30 bis 40 Parkplätze für Autos könnten so entstehen. Auch den Braunsfelder Pauliplatz würde er gerne mit Tiefgaragenstellplätzen versehen und hat im Hinblick auf dieses Projekt auch bereits Kontakt mit der Stadtverwaltung aufgenommen.

Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in ihrer vergangenen Sitzung die Stadtverwaltung per Beschluss beauftragt, einen Masterplan „Quartiersgaragen“ aufzustellen und dabei die Stadtviertel besonders zu berücksichtigen, in denen sich vor allem Altbauten ohne Garagen befinden. Die Stadtverwaltung hatte allerdings im Sommer dem Stadtrat mitgeteilt, dass sich ein solcher Plan zerschlagen hätte, weil nicht genügend Interesse seitens der Investoren am Bau und Betrieb solcher Quartiersgaragen und der finanziellen Förderung durch die Stadt bestünde, die sie vertraglich eine längere Zeit binde.

86 Euro im Monat

Zinnikus widerspricht der Einschätzung: „Ich habe die bestehende Tiefgarage unter dem Auerbachplatz bereits mit Unterstützung der Stadtverwaltung gebaut“, erzählt er. Das hat es dem Unternehmer ermöglicht, den Anwohnern die Stellplätze zu einem bezahlbaren Preis zu vermieten. Für 86 Euro im Monat ist ein Platz in der Tiefgarage zu haben. Die Warteliste ist lang: 100 Autobesitzer stehen darauf. Für die finanzielle Förderung der Garagenprojekte gibt es einen Extrageldtopf bei der Stadt. Er wird gespeist aus den Ablösesummen, die Bauherren zahlen, die keinen Stellplatz an oder unter ihrem Neubau errichten können und sich von der Pflicht dieses zu tun freikaufen.

Rückbau ist Teil des Vertrags

Mit diesem Geld an anderer Stelle Parkraum zu schaffen, ist als Verwendungszweck festgeschrieben. Investoren wie Zinnikus zögern aus einem anderen Grund, die nötigen Garagen zu bauen: „Die Stadt Köln vergibt für die Garagen einen Erbpachtvertrag für 70 Jahre“, schildert er. „Und dieser enthält die Klausel, dass der Pächter den Platz nach Vertragsende wieder so herstellen muss wie er war.“ Der Rückbau koste eine Summe in Millionenhöhe und mache das Ganze unrentabel. Auch wenn er selbst zum Vertragsende sicherlich nicht mehr das Unternehmen führe, würde er kaum einen Nachfolger finden, der den Vertrag zu diesen Bedingungen übernimmt. Für die bereits gebaute Tiefgarage unter dem Auerbachplatz habe er sie aus Zeitdruck akzeptiert, weil er ewig lange auf einen Erbbaurechtsvertrag gewartet hat. Ein weiteres Mal ist Zinnikus dazu aber nicht bereit.

Stadt besteht auf Erbbaurechtsvertrag

Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp (Grüne) ärgert sich darüber: „Das bedeutet einen Knock-Out für jeden privaten Tiefgaragenbetreiber.“ Doch die Stadtverwaltung will an der bisherigen Regelung festhalten: „Nach Ende eines Erbbaurechtsvertrages wird bei Wohngebäuden eine Entschädigung gezahlt“, schreibt Robert Baumanns, Sprecher der Stadt. „Bei Tiefgaragen ist dies jedoch nicht zielführend.“ Sie hätten nach der Vertragslaufzeit von 60 bis 99 Jahren ihre Lebensdauer längst überschritten und könnten nur nach einer Generalsanierung weiterbetrieben werden. Nach einer solchen Sanierung könne der Betreiber den Pachtvertrag verlängern. Wenn die Tiefgarage unsaniert bliebe, habe sie keinen Wert mehr. Wenn die Stadt den Abriss übernehme, würden einige wenige von den Parkplätzen profitieren, der Gewinn läge beim Investor und die Entsorgung des Bauwerks wäre von der Allgemeinheit zu tragen.

Parkplätze sollen erschwinglich sein

„Dieser Weg ist aus Sicht der Verwaltung falsch“, schreibt Baumanns. „Richtig wäre, dass der Erbbaurechtsnehmer sich zum Rückbau verpflichtet, hierzu Rückstellungen bildet und diese auf die Menschen umlegt, die die Stellplätze nutzen.“ Von dieser Lösung wiederum hält Zinnikus nicht viel: „Die Parkplätze werden dadurch erheblich teurer. Das ist aber nicht in meinem Sinne. In Quartiersgaragen sollte doch jeder sein Auto unterstellen können, ohne eine Selektion über die Mietpreishöhe,“ sagt er. Zudem enthält sein Vertrag eine Klausel, wonach er die Garage stets auf dem neuesten Stand zu halten hat. Das würde seitens der Stadt auch kontrolliert und spräche dagegen, dass die Tiefgaragen nach Ablauf der Pacht nichts mehr wert sind“, argumentiert Zinnikus. Er möchte die Verwaltung umstimmen: „Ich werde das Gespräch mit dem Bauverwaltungsamt suchen“, sagt der Unternehmer, „vielleicht findet sich eine für beide akzeptable Lösung. Wenn dies nicht möglich ist, baue ich keine neue Garage.“

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