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60-Stunden-Woche mit NebenjobLVR zahlt Kölner Studierenden null Euro im Vollzeit-Praktikum

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Studierende der sozialen Fächer beklagen, dass sie für Pflicht-Vollzeitpraktika während des Studiums keine Vergütung erhalten.

Dinah Burgmann (l.) und andere Studierende der sozialen Fächer beklagen, dass sie für Pflicht-Vollzeitpraktika während des Studiums kein Geld erhalten.

Viele Studierende brauchen Nebenjobs, um das Praxissemester zu finanzieren. Beim LVR bleibt die von der Politik beschlossene Aufwandsentschädigung aus.

Kein Geld im Praktikum: Die Studierendeninitiative „100 Tage unbezahlt“ wirft dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) vor, einen Beschluss vom 6. Oktober 2025 zur Vergütung von Pflichtpraktika nicht umzusetzen. Im Beschluss des Landschaftsausschusses heißt es: „Praktikantinnen und Praktikanten, welche beim LVR ein studienintegriertes Praktikum absolvieren, erhalten ab sofort den Höchstsatz an Aufwandsentschädigung nach der aktuellen Praktikums-Richtlinie der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände.“ Der Höchstsatz beträgt 1000 Euro. Den Antrag stellten CDU, SPD, FDP, Grüne und Linke.

Doch ausgezahlt wurde dieses Geld beim LVR bislang nicht. Mehr noch: Der LVR hat im Jahr 2026 nach eigenen Angaben studienintegrierte Pflichtpraktika aller Fächer ausgesetzt, und das bleibe „bis zu einer endgültigen Entscheidung“ so, wie der LVR auf Nachfrage mitteilt. Die Sprecherin begründet das mit einer angespannten Haushaltslage. Betroffen sind Praktika in den LVR-Kliniken und in den Projekten zum betreuten Wohnen von Menschen mit Behinderungen sowie Einsätze im Dezernat Kinder, Jugend und Familie oder Schule und Inklusionsamt.

Studentin der Uni Köln: „Viele Studierende bekommen massive Probleme“

Studentin Dinah Burgmann, Sprecherin der bei der Gewerkschaft Verdi organisierten Initiative „100 Tage unbezahlt“, setzt sich schon länger für faire Bedingungen ein. Sie studiert im fünften Semester Heilpädagogik an der Uni Köln. „Wir fordern, dass die Richtlinie maximal erfüllt wird und wir 1000 Euro im Monat erhalten.“ Die Praktikums-Richtlinie kommunaler Arbeitgeberverbände erlaubt eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung von bis zu 1000 Euro im Monat, verpflichtet die kommunalen Träger jedoch nicht dazu. 

Burgmann argumentiert, dass die Studierenden im Praxissemester in der Regel etwa die Hälfte des Bachelorstudiums hinter sich haben. „Sie haben bereits Kompetenzen und Wissen erworben, kleinere Praktika gemacht. Immer wieder werden Studierende wie Fachkräfte eingesetzt. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass wir null Euro bekommen“, sagt Burgmann. Es gebe Studierende, die bei der Suche nicht nur nach fachlichem Interesse, sondern auch nach einer Vergütung entscheiden. „Schlimm ist es, wenn Stellen sagen, dass sie vergüten, und es dann doch nicht tun“, so Burgmann.

Besonders schwer wiege die finanzielle Not. „Viele Studierende bekommen massive Probleme, wenn sie ins Praxissemester kommen. Sie arbeiten 40 Stunden die Woche und kommen mit ihren Nebenjobs teilweise auf 60 Stunden die Woche“, sagt Burgmann. Viele seien auf ihre Nebenjobs angewiesen, um finanziell über die Runden zu kommen. Das betrifft insbesondere Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen und Miete und Verpflegung selbst zahlen.

„Wir hören immer wieder von Studierenden, die das Praxissemester aufschieben, um es sich leisten zu können. Es gibt auch Fälle, in denen das Studium abgebrochen wird“, sagt Burgmann. Sie fordert die LVR-Verwaltung auf, den Beschluss „endlich umzusetzen“.

Eine LVR-Sprecherin bestätigt, dass der politische Beschluss noch nicht umgesetzt worden ist. Nach der Landschaftsverbandsordnung hat der Direktor die Beschlüsse des Landschaftsausschusses eigentlich auszuführen. „Wir können nachvollziehen, dass Studierende für ein mehrmonatiges Praxissemester grundsätzlich eine angemessene finanzielle Anerkennung erwarten.“ Auch, dass Praktikum und zusätzliche Nebenjobs mit „erheblichen Belastungen verbunden“ sind.

Aber: „Die Entscheidung hat eine große Reichweite und wirkt sich dauerhaft auf die Personalbudgets aus. Vor dem Hintergrund der sehr angespannten Haushaltslage bedarf ihre Umsetzung daher einer sorgfältigen internen Abstimmung“, so die Sprecherin. Die Vergütung aller studienintegrierten Pflichtpraktika würde den LVR nach eigenen Angaben rund eine Million Euro im Jahr kosten. Das Haushaltsvolumen des LVR beträgt 2026 5,35 Milliarden Euro.

Wie es weitergeht, wann und wie die Verwaltung den Beschluss in Zeiten klammer kommunaler Haushalte umsetzen wird, ist offen. Aus Gesprächen mit dem politischen Gremium und der Verwaltung weiß Burgmann, dass neben knappen Mitteln auch eine Formulierung in der Begründung zum Beschluss für das Hin und Her sorgt. „Die Lebenssituation Studierender – insbesondere in den Studiengängen Soziale Arbeit, Heilpädagogik und Kindheitspädagogik/Familienbildung – während der studienintegrierten Praktika, welche in der Regel ein halbes Jahr oder länger dauern, ist oft prekär.“ Bedeutet das „insbesondere“, dass es nur die drei genannten Fächer betrifft oder Pflichtpraktika aller Fächer? Für Burgmann ist klar: Alle Studierenden sozialer Fächer, die Pflichtpraktika machen müssen, sind damit gemeint. Der LVR möchte sich auf Nachfrage dazu nicht äußern. 

2024 und 2025 wurden beim LVR, etwa in der Verwaltung, nach Angaben der Sprecherin 46 studienintegrierte Praktika absolviert. Allein im Bereich der Kliniken, die separat aufgelistet werden, waren es im Jahr 2025 insgesamt 461 studienintegrierte Pflichtpraktika.

Bei der Stadt Köln wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich etwa 175 Pflichtpraktika absolviert. In den sozialen Bereich erhalten Studierende 319 Euro bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 32 Stunden. „Die Vergütung kann insbesondere je nach Stundenanzahl, nach Fachbereich oder nach Art des Praktikums höher oder niedriger ausfallen“, so der Stadtsprecher.

Das sagt die TH Köln über die finanziellen Herausforderungen von Studierenden

Die prekäre Lebenslage vieler Studierender geht nicht unbemerkt an den Hochschulen vorbei. An der TH Köln gaben zwischen dem Wintersemester 2024/25 und Sommersemester 2026 sechs Studierende der Sozialen Arbeit sowie Kindheitspädagogik für den Studienabbruch „finanzielle Gründe“ an. Bei einer Exmatrikulation könnten auch ‚Sonstige Gründe‘ angegeben werden, weshalb die Hochschulstatistik keine belastbare Aussage zuließe, teilt ein TH-Sprecher auf Nachfrage mit. Aus Beratungsgesprächen wissen Hochschulmitarbeitende jedoch, dass „finanzielle Schwierigkeiten während des Praxisstudiums für einige Studierende eine Herausforderung darstellen“ und teilweise zu einer Verlängerung des Studiums führten, so der Sprecher.

Fächer mit hohem Praxisanteil können insbesondere auch für Studierende mit Kind herausfordernd sein. „Um diese Anforderungen besser mit der Finanzierung des Lebensunterhalts zu vereinbaren, besteht im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit die Möglichkeit, das Praxisstudium über zwei Semester zu strecken und damit in Teilzeit zu absolvieren“, so der TH-Sprecher. Nach Erfahrung der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften sei dies jedoch nicht für alle eine ausreichende Lösung.