Mietspiegel KölnKleine Wohnungen werden immer teurer

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Symbolbild.

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Köln – Die Stadt Köln betrachtet die Mietpreissteigerungen bei kleinen Wohnungen mit Sorge. Köln sei ein attraktives Pflaster für junge Leute, die in die Stadt drängen und auf billigen Wohnraum angewiesen seien. Allerdings gebe es davon immer weniger. Auch mit drei oder vier Kindern sei es „unheimlich schwierig“ eine bezahlbare Wohnung zu finden, sagte Wohnungsamtsleiter Stefan Ferber bei der Vorstellung des Mietspiegels 2015. Trotzdem spricht die Rheinische Immobilienbörse, die den Mietspiegel alle zwei Jahre erstellt, von insgesamt „weitgehend moderaten“ Preissteigerungen zwischen zwei und drei Prozent seit 2013.

Auffällig ist, dass die Mieten im untersten Segment − den Altbauten, die vor 1960 entstanden sind − mit fünf bis sieben Prozent besonders stark anzogen − ein Zeichen für den angespannten Wohnungsmarkt. Dies ist allerdings noch wenig gegen die Preissteigerungen bei Wiedervermietung neuerer Wohnungen, die bei 20 bis 25 Prozent liegen, wie Jürgen Becher vom Mieterverein beklagt. Er hofft daher auf die „Mietpreisbremse“, die solche Steigerungen auf 15 Prozent begrenzen soll. Ein zusätzliches Problem seien die stetig wachsenden Nebenkosten.

Thomas Tewes vom Kölner Haus- und Grundbesitzerverein sieht die Nebenkosten sogar als den größten Preistreiber überhaupt. Die Kommunen trügen eine Mitschuld an Steigerungsraten von 20 bis 30 Prozent jährlich. Insgesamt gebe es in Köln noch ausreichend bezahlbaren Wohnraum. Die meisten Vermieter orientierten sich an den Mittelwerten des Mietspiegels, allerdings hätten viele Vermieter einen „Nachholbedarf“, da die Steigerungsraten bis 2013 immer unter der allgemeinen Preissteigerung gelegen hätten.

Der Mietspiegel, an dessen Entstehung die Interessenvertreter von Mietern und Vermietern, die Immobilienbörse und die Stadt beteiligt sind, beruht auf der Basis von 20 000 Mietverträgen. Dabei werden neue Mietverträge genauso erfasst wie bestehende Verträge der letzten vier Jahre. Der Mietspiegel liefert Daten zur „ortsüblichen Vergleichsmiete“ und wird auch vor Gericht anerkannt. Der Mietspiegel 2015 kann gegen eine Gebühr von 3,50 Euro aus dem Internet heruntergeladen werden.

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