MordFreisprüche im Pizzabäcker-Prozess

Das Landgericht hat im Prozess um den Mord einem Kölner Pizzeria-Besitzer zwei Angeklagte aus Mangel an Beweisen frei gesprochen.
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Köln/ Hagen – Warum musste Umberto S. sterben und wer gab den Auftrag für den Mord an dem 55-jährigen Pizzeria-Besitzer, der im Oktober 2006 in seinem Lokal in der Deutzer Mathildenstraße erschossen worden war? Bis zuletzt ließen sich diese Fragen in dem seit Oktober 2011 laufenden Prozess vor dem Landgericht in Hagen nicht eindeutig klären. Die beiden Angeklagten, der 46-jährige Mario L. aus Köln und der Gevelsberger Gastwirt Pasquale B. (49) wurden deshalb am Montag aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Die beiden waren vom Täter schwer belastet worden. Michael Petzold hatte gestanden, Umberto S. erschossen zu haben und war dafür im Dezember 2010 zu einer lebenslangen Haftstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Als Auftraggeber des Mordes hatte der ehemalige Dressman seinerzeit die Angeklagten bezichtigt. Doch einen Tag vor der entscheidenden Vernehmung nahm sich der 49-Jährige das Leben. "Das Gericht hatte in der Verhandlung zu bewerten, wie belastbar die Aussagen des Täters sind", beschreibt Gerichtssprecherin Alexandra Bubenzer die Schwierigkeiten. So blieb unter anderem bis zuletzt unklar, welche Motive Mario L. und Pasquale B. gehabt haben könnten. "Der Täter hat von Geldgeschäften und, so wörtlich, von Tschechenfrauen gesprochen", so Bubenzer. Dies habe sich jedoch nicht erhärten lassen.
Noch nicht abgeschlossen ist dagegen ein Verfahren gegen zwei weitere Angehörige der Familie aus Gevelsberg, Giuseppe B. und seinen Sohn Luca. Die Familie wird der sizilianischen Mafia zugerechnet. Sie soll von ihrer eigenen Pizzeria im Hagener Umland aus mit Falschgeld, Drogen und Waffen gehandelt und den Mord an Umberto S. in Auftrag gegeben haben. Giuseppe B. gehörte einst das "Bella Vista". Das Verfahren war abgetrennt worden, da sich die beiden Angeklagten damals in Strafhaft in Italien befanden und noch nicht ausgeliefert worden waren. Auch hier wankt die Anklage aufgrund des Todes des Kronzeugens. (jac)