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Abbruch in MülheimTote Gemäuer in der Wallstraße

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Die Abbrucharbeiten an der Wallstraße ruhen, die Ruine macht einen unschönen und nicht besonders standsicheren Eindruck.

Mülheim – Es sieht wüst aus an der Wallstraße in Mülheim. Das Mehrfamilienhaus mit den Nummern 86-90, das dort bis vor Kurzem stand, ist nur zum Teil abgebrochen – der Blick fällt auf Fassadenreste und Berge aus Bauschutt. Anwohner beklagen den Anblick der Ruine mit ihren tiefen Rissen im Mauerwerk und den maroden Balkonen.

Bei Abbruch eines Gebäudes muss ein Artenschutzgutachten vorgelegt werden, wenn die Untere Landschaftsbehörde vermutet, dass sich dort Fledermäuse oder sogenannte gebäudebrütende Vögel wie Mauersegler oder Haussperlinge eingenistet haben. In diesem Fall muss das Gebäude unter Umständen außerhalb der Brutzeit abgebrochen werden.

Das Konzept für Abbruch- und Entsorgung beschreibt, was genau abgebrochen werden soll, ob sich im Gebäude eventuell belastete Materialien befinden – und wie sie entsorgt werden sollen. (cht)

Seit August geht es auf der Baustelle nicht weiter, denn zwischen Eigentümer Thomas Ney und der Verwaltung herrscht Streit: Die Stadt hat den Abbruch bereits vor Wochen gestoppt, weil ihr Unterlagen fehlen, Ney hingegen klagt über zu viel Bürokratie. „Das dauert mir alles viel zu lange“, sagt der 62-jährige Rechtsanwalt.

Brandstifter am Werk

Das mehr als 60 Jahre alte Haus an der Wallstraße 86-90 bestand einst aus 24 Wohneinheiten. Im Sommer 2013 wurde es durch Feuer stark beschädigt, laut Ney waren Brandstifter am Werk. Eine Sanierung hätte sich nicht gelohnt, sagt der Eigentümer, der selbst im Süden Kölns lebt. Darum habe er sich entschlossen, ein größeres Gebäude mit 30 Wohnungen zu errichten. Er wolle nicht nur dringend benötigten Wohnraum schaffen, sondern auch eine unschöne Baulücke schließen. Denn das alte Haus habe weniger als 50 Prozent der möglichen Grundstücksfläche in Anspruch genommen und sei damit offiziell als Baulücke einzustufen. Seit Monaten sieht sich Ney allerdings vor bürokratische Hürden gestellt, die er nicht nachvollziehen könne. Bis Ende Juni wollte er die Genehmigung für den Abbruch eines Teils des Gebäudes erhalten – nachdem er sie bereits im April beantragt hatte. Die Bestätigung habe er per E-Mail vom Bauaufsichtsamt erhalten, daraufhin ließ er die Abbrucharbeiten beginnen. Als er Ende Juli nach der endgültigen Abbruchgenehmigung fragte und Fotos von der Baustelle an das Bauaufsichtsamt schickte, hieß es von dort, er habe größere Gebäudeteile als erlaubt abbrechen lassen – die Baustelle wurde daraufhin stillgelegt. „Illegale Bautätigkeit“ lautete der Vorwurf aus der Verwaltung.

„Per E-Mail gibt es keine Genehmigungen“, sagt Angela Thiemann, die Leiterin des Bauaufsichtsamts, auf Anfrage. Selbst eine Teilgenehmigung sei auf diesem Weg nicht vorgesehen.

Ney allerdings besteht darauf: „Fakt ist: Die Mitarbeiterin hat es mir per E-Mail genehmigt.“ Darauf müsse er sich verlassen können. Er habe zudem genau mitgeteilt, was er abzubrechen gedenke. Ein Abbruch- und Entsorgungskonzept sowie ein Artenschutzgutachten habe er allerdings nicht vorgelegt, so Rainer Liebmann, der Leiter des Umweltamts. Darum habe man die Baustelle stillgelegt.

Ein einziges Abenteuer

Thomas Ney ist genervt von den Auflagen: „Auf der einen Seite wird verlangt, dass neuer Wohnraum geschaffen wird, andererseits wird verhindert, dass es zügig geht.“ Bei mehreren Stellen ein und desselben Amts müsse er Gutachten einreichen, die wiederum an das Bauaufsichtsamt Bericht erstatteten. Der Abbruch sei ein einziges Abenteuer, das Verwaltungs-Prozedere viel zu ineffektiv. Angela Thiemann sieht keinen Ausweg: „Es hilft nichts, wenn bestimmte Stellen aufgrund gesetzlicher Vorgaben etwas beachten müssen.“

Trotzdem dürfen die Bagger voraussichtlich bald wieder arbeiten. Laut Liebmann liegt das Artenschutzgutachten mittlerweile vor und könne von seinem Amt genehmigt werden. Auch das fehlende Entsorgungskonzept sei kein Hindernis mehr: Es sei vereinbart worden, dass ein Gutachter die Abbrucharbeiten nun begleite.

Wann die Reste der Ruine tatsächlich beseitigt werden, bleibt allerdings weiter unklar: Das Abbruchunternehmen habe mittlerweile wegen eines anderen Auftrags seine Maschinen abgezogen, sagt Thomas Ney. Unter Umständen müsse er eine andere Firma suchen. Das könne dauern.