Abschwörung radikaler GesinnungBrandanschlag auf Flüchtlingsheim gestanden

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Symbolbild

Mülheim – Dirk K. (26) nimmt nun am NRW-Aussteigerprogramm Rechtsextremismus teil und will seiner radikalen Gesinnung abgeschworen haben, wie sein Anwalt am Freitag im Amtsgericht sagte. Geläutert gab sich auch sein arbeitsloser Kumpel Bernd H. (22, Namen geändert), mit dem er sich unter anderem für versuchte schweren Brandstiftung verantworten muss.

Zum Prozessauftakt vor dem Schöffengericht gestanden sie wie bereits bei der Polizei, dass sie am Abend des 2. Januar dieses Jahres zusammen das Flüchtlingswohnheim an der Schönrather Straße in Mülheim angegriffen haben. Zuerst schlugen sie gegen 19.45 Uhr mit einem Teleskopschlagstock gegen das Doppelglasfenster eines erleuchteten Raums, in dem sich drei Frauen und neun Kinder aufhielten.

„Pegida NRW“

Die äußere Scheibe ging zu Bruch, wegen eines Defekts sprang das Fenster auf, die Täter zündeten Rauchkerzen – so genante Polenböller – mit dem Aufkleber „Pegida NRW“ und warfen sie hinein. Das wollten sie auch mit zwei Lichtfackeln („Bengalos“) tun. Doch diese prallten an der Außenwand ab. Die Bewohner, die der Knall der zerspringenden Scheibe aufgeschreckt hatte, flüchteten in Panik aus dem Zimmer; verletzt wurde niemand. Noch in der Nähe nahm die Polizei die Männer fest.

In der Anklage heißt es, sie hätten „ihrer fremdenfeindlichen Gesinnung Ausdruck geben“ und „ein Zeichen gegen die Aufnahme von Flüchtlingen“ setzen wollen.

Mandant habe Rauchkerze in Richtung der „Antifa“ geworfen

Dirk K., Auszubildender der Anlagemechanik und vierfacher Vater, wird darüber hinaus vorgeworfen, am 25. Oktober 2015 in Deutz beider Demonstration „Hogesa 2.0. – Hooligans gegen Salafisten“ einen Polenböller gegen Hundeführer der Polizei geworfen und sich vermummt zu haben.

Der Verteidiger räumte ein, sein Mandant habe die Rauchkerze in Richtung von Demonstranten der „Antifa“ geworfen, um sie zu erschrecken. Ähnlich die Erklärung der beiden Angeklagten zum Anschlag auf das Heim: Sie hätten den Bewohnern „nur“ Angst einjagen, sie jedoch nicht verletzen wollen.

Ablehnung einer persönlichen Entschuldigung

Die drei betroffenen Frauen schilderten im Zeugenstand, wie sie die Attacke erlebt hatten, und sagten, vor allem die Kinder hätten noch heute Angst. Eine persönliche Entschuldigung der Täter lehnten sie ab.

Nach Anhörung einer weiteren Zeugin am 2. November soll das Urteil verkündet werden.

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