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Bezirksvertretung MülheimGebiet um den Höhenfelder See könnte zum Naherholungsgebiet werden

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Luftaufnahme vom Höhenfelder See.

Der Höhenfelder See in Dellbrück

Die Mülheimer Bezirksvertretung lässt prüfen, ob das Gelände um den Höhenfelder See zu einem Naherholungsgebiet ausgebaut werden kann.

Die Mülheimer Bezirksvertretung möchte prüfen lassen, ob das Gelände um den Höhenfelder See zu einem Naherholungsgebiet ausgebaut werden kann. Damit beauftragten die Mitglieder in ihrer jüngsten Sitzung Ende Juni die Verwaltung einstimmig. Diese soll zudem einen Plan dafür vorlegen, wie ein solches Gebiet an der Stelle sein könnte.  

Den Antrag dafür hatten die Fraktionen der CDU, SPD und Einzelmandatsträger Torsten Tücks (FDP) vorgelegt. Die Verdichtung innerstädtischen Raums nehme ständig zu, begründeten die Antragstellenden. „Noch bestehende Freiflächen werden zunehmend durch den Baubedarf für Wohnraum, Gewerbe und Schulen aufgebraucht“, heißt es in dem Antrag.

Höhenfelder See soll Naherholungsgebiet werden

Die Mitmenschen in Höhenhaus, Dünnwald, Holweide und Dellbrück würden das Bedürfnis nach Bewegung in der Natur, nach Erholung und Freizeitgestaltung haben, welche die Enge der urbanen Infrastruktur nicht ermöglichen könne. „Im Rahmen der Daseinsfürsorge wird die kommunale Pflicht gesehen, den Bürgern eine Möglichkeit hierfür zu schaffen“, begründen die Antragstellenden weiter. Das Gelände um den Höhenfelder See werde als relativ zentral für die genannten Ortsteile betrachtet und biete auch für weite Bereiche des Bezirks Mülheim eine günstige Lage. Es sei verkehrstechnisch leicht erreichbar, in der Nähe der genannten Siedlungsgebiete, und ermögliche den Bewohnern die kurzfristige Erfüllung der physischen und psychischen Erholungsbedürfnisse. Das vormals gewerblich genutzte Gebiet habe sich über die Jahre in eine naturnahe und ästhetisch ansprechende Landschaft verwandelt. 

Gebiet um Höhenfelder See ist bereits wichtiger Ort zur Erholung

Ein städtisches Konzept sei jedoch wesentlich, um den Erholungszweck maßgeblich zu erfüllen. Durch einen abwechslungsreichen Aufbau des Naherholungsgebiets mit eigenen Abschnitten der Ruhe könnte Störfreiheit gewährleistet werden. Robuste Parkbänke am See oder gepflegte Liegewiesen könnten etwa ein störfreier Ort sein.

Zudem könnte Sicherheit durch überschaubare räumliche Verhältnisse sowie Personal im Badebereich garantiert werden und Sauberkeit durch Mülleimer und Einbeziehung der Abfallwirtschaftsbetriebe. Außerdem könnte durch das Fehlen von zivilisatorischen Zwängen und menschlichen Spuren Privatsphäre und durch verschiedene Infrastrukturen wie Grill-/Picknickplätze, Spielplätze, Waldhütten, Badeplätze Möglichkeit für soziale Kontakte sichergestellt werden.

„Das vorgeschlagene Naherholungsgebiet ist so groß, dass es einen umfänglichen Teil der Erholungsbedürfnisse im rechtsrheinischen Nordosten erfüllen und durch seinen Erlebniswert die Erholung deutlich fördern kann“, betonen die Antragstellenden. „Ein entsprechendes Konzept sollte die Basis für eine geordnete, sachgerechte und nachhaltige Nutzung darstellen“.