Leerstand trotz WohnungsnotWarum die Pläne in der LEG-Siedlung in Köln-Höhenhaus stocken

Lesezeit 2 Minuten
Seit mehr als einem Jahr stehen viele Wohnhäuser in der LEG-Siedlung Schlebuscher Weg leer.

Seit mehr als einem Jahr stehen viele Wohnhäuser in der LEG-Siedlung Schlebuscher Weg leer.

Eigentlich sollten die Wohnhäuser in der Siedlung Schlebuscher Weg Neubauten weichen. Doch nun stehen sie seit mehr als einem Jahr leer.

Seit mehr als einem Jahr stehen mehrere Mehrparteienhäuser in der LEG-Siedlung am Schlebuscher Weg leer. Die Gebäude sind verrammelt. Eine Sanierung oder der Neubau sind nicht in Sicht. Das veranlasste die Fraktion der Grünen in der Bezirksvertretung Mülheim nachzufragen, warum die Gebäude trotz der sich verschärfenden Wohnungsnot nicht genutzt werden.

Die Wohnungsgesellschaft LEG ist in der Siedlung Eigentümerin von 200 Wohnungen in 43 Häusern, die in den 1960er Jahren entstanden sind. Dabei handelt es sich um mehrere Häuserblocks entlang des Schlebuscher Wegs zwischen Schabener Weg, Birkenweg, Im Rottfeld und der Grünanlage entlang des Donauwegs.

Umzug stockt am Bebauungsplanverfahren

Vor vier Jahren kündigte die LEG an, ihre Siedlung abzureißen und neu zu bauen. Sie informierte die Bewohner, dass zwischen 2021 und 2027 statt aktuell 204 bis zu 400 Mietwohnungen geschaffen würden. Um die Bewohner mit zwischenzeitlichem Wohnraum zu versorgen, richtete sie ein Umzugsmanagement ein.

Ende 2022 stockte das Projekt. Die LEG gab an, dass sich der Zeitraum der Umsetzung nach hinten verschoben habe. Das läge am aufwendigen Bebauungsplanverfahren. Außerdem seien die Kosten für ein solches Bauprojekt stark gestiegen. Bis Mitte 2023 wolle man entscheiden, ob noch gebaut wird oder man die Immobilen verkauft. Eine solche Entscheidung steht immer noch aus. Die Grünen wollten nun von der Stadt wissen, wie der Sachstand ist und welche Möglichkeiten sie hat, auf die Eigentümerin einzuwirken.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen dieses Vorhabens zu schaffen, sei zunächst ein Bebauungsplan erforderlich gewesen, heißt es in der Antwort. Der Stadtentwicklungsausschuss habe daraufhin im Mai 2019 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beschlossen. „Auf der Grundlage des Einleitungsbeschlusses hat im Oktober 2019 die Verwaltung eine Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstehenlassen erteilt“, teilt die Stadt nun mit. Diese Genehmigung sei befristet und ende im Juli 2027.

Höltig von den Grünen: Frist sehr großzügig

Da die LEG vor einem Jahr mitgeteilt habe, dass sie die bisherigen Planungen für das Quartier aus wirtschaftlichen Gründen neu überdenkt, habe sie die Stadt gebeten das Bebauungsplanverfahren zunächst ruhen zu lassen: „Die Verwaltung ist sowohl intern als auch mit der Vorhabenträgerin derzeit in einem intensiven Austausch, inwieweit das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden kann.“

Jonas Höltig, Vorsitzender der Fraktion der Bündnisgrünen, war mit dieser Antwort nicht sehr zufrieden. „Ich bin der Meinung, dass acht Jahre Frist für den Investor sehr großzügig ist.“

KStA abonnieren