Mord in Köln-MülheimPolizei fahndet nach zwei Rockern – SEK durchsucht Wohnungen

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Die Spurensicherung untersucht den Tatort am Böcking-Park in Mülheim.

Nach dem Mord an einem Ex-Rocker in Köln-Mülheim sind zwei Männer auf der Flucht.

Die Staatsanwaltschaft fahndet wegen Mordes und Mordversuchs nach zwei Männern.

Nach dem Mord in Köln-Mülheim am vorigen Samstag (27. Mai) hat die Polizei zwei mutmaßliche Täter identifiziert: einen 26 und einen 30 Jahre alten Mann. Auf der Suche nach ihnen haben Spezialeinheiten der Polizei am Freitagmorgen drei Wohnungen in den Kölner Stadtteilen Höhenberg, Porz-Eil und in der Südstadt durchsucht. Die Verdächtigen seien aber nicht angetroffen worden, berichtete ein Polizeisprecher.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat Haftbefehle wegen Mordes und versuchten Mordes erlassen. „Es besteht der Verdacht, dass sich die beiden Männer ins Ausland abgesetzt haben“, sagte ein Sprecher. Derzeit bereite man die Beantragung internationaler Haftbefehle vor, um weltweit nach den Männern fahnden zu lassen. Ob eventuell noch ein dritter an der Tat beteiligt war, wird noch untersucht. 

Köln: Haftbefehl wegen Mordes aus Heimtücke

Die beiden Beschuldigten waren – ebenso wie das 35-jährige Opfer – Mitglieder eines vor einiger Zeit aufgelösten Kölner Charters der Hells Angels. Vorigen Samstagnachmittag sollen die Täter ihrem Ex-Kumpanen vor einem Fitnessstudio am Clevischen Ring in Mülheim aufgelauert haben. Als der 35-Jährige in Begleitung seiner Freundin herauskam, sollen sie ihn mit zwei Schüssen in die Schläfe und in den Rücken getötet haben.

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Der 28-jährigen Freundin schossen sie in den Hals- und Kieferbereich. Die Frau überlebte nach einer Notoperation und wird seitdem von der Polizei bewacht. Weil der Angriff für die Opfer offenbar völlig überraschend kam und sie seitlich und von hinten getroffen wurden, lautet das Mordmerkmal Heimtücke.

Die näheren Hintergründe sind noch unklar. Angeblich soll der 35-Jährige den Tätern oder jemandem in ihrem Umfeld Geld geschuldet haben. Die Ermittler schließen dies als Motiv zwar nicht aus, haben aber nach Angaben von Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer „bislang auch keine Anhaltspunkte“ dafür. (ts)

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