Auf engstem Raum wohnt Familie Hohn in Stammheim. Sie wollen einen Anbau bauen. Doch bisher durfte laut Stadt dort nicht gebaut werden.
Wohnen auf engstem RaumVerwaltungsgericht stimmt darüber ab, ob in Siedlung Egonstraße gebaut werden darf

Die Zwillinge Thomas und Hermann-Josef Hohn
Copyright: Rika Kulschewski
In einem kleinen, stickigen Raum liegen die Zwillinge Hermann-Josef Hohn und Thomas Hohn in zwei schmalen Betten. Die Betten stehen jeweils an einer Wand; dazwischen sind Gegenstände getürmt. An den Wänden hängen Regale mit Tausenden von DVDs, CDs und Kassetten. In einer Ecke steht ein Fernseher, auf dem Cartoons laufen. Im Nebenzimmer wohnt ihr Bruder in einem ebenso kleinen Zimmer. Das Wohnzimmer ist spärlich eingerichtet, und in der Küche befindet sich auch eine Dusche.
Seit den 1980er-Jahren wohnen die Zwillinge in dem kleinen Haus in der Egonstraße 58. Aufgewachsen sind sie nebenan in der Nummer 56. Das frühere Haus war wegen Baufälligkeit abgerissen worden. „Meine Brüder leben ihr ganzes Leben lang in der Siedlung. Sie können hier nicht weg, das werde ich auch nicht zulassen“, sagt ihre Schwester und gesetzliche Betreuerin Helene Müller. „Damit würden die beiden einfach nicht zurechtkommen.“
Familie wohnt auf engstem Raum in Siedlung Egonstraße
Hermann-Josef Hohn und Thomas Hohn haben seit ihrer Geburt eine geistige Behinderung. Sie arbeiten in einer Werkstatt der Sozial-Betriebe Köln und benötigen laut ihrer Schwester feste Routinen und ihr gewohntes Umfeld. Die Siedlung in Köln-Stammheim lieben sie, doch das Haus ist zu klein und außerdem renovierungsbedürftig. Helene Müller möchte deshalb gemeinsam mit ihrem Mann zu den Zwillingen ziehen. „Sie kommen alleine nicht zurecht“, sagt sie. Derzeit müssen Müller und ihr Mann zwischen ihrer Wohnung und der Siedlung pendeln, was für sie eine hohe Belastung darstellt.

Die Zwillinge Thomas und Hermann-Josef Hohn (v.l.) und ihre Schwester Helene Müller (4.v.l.) vor dem Haus in der Egonstraße 58 in Köln-Stammheim.
Copyright: Rika Kulschewski
Der Plan, das benachbarte Grundstück für einen Anbau zu nutzen, besteht deshalb bereits seit Langem. Darin sollen ein weiteres Schlafzimmer, ein Badezimmer mit Dusche, Badewanne und WC sowie ein Schlafzimmer für die Betreuerin entstehen. So könnte sich Müller direkt vor Ort aufhalten. „Die zwei wohnen zu zweit in diesem winzigen Zimmer, das ist zu klein, und ich möchte auch hier wohnen, um mich um meine Brüder zu kümmern“, sagt sie.
Der Architekt Bodo Marcinbiak hat dafür bereits einen Bauplan erstellt und im Januar 2023 bei der Stadt Köln einen Bauantrag eingereicht. Dieser wurde jedoch abgelehnt. Obwohl die Siedlung seit 90 Jahren als Teil Stammheims angesehen wird, stufte die Stadt das Grundstück als sogenannten Außenbereich ein – also als Bereich, der nicht zu einer zusammenhängenden Siedlungsstruktur gehört. Nach Auffassung der Sozialistischen Selbsthilfe Mülheim (SSM) und der Anwohnenden gefährdet diese Einordnung den Bestandsschutz der Häuser. Widersprüchlich erscheint ihnen auch, dass die Stadt selbst Eigentümerin der Gebäude ist und seit Jahrzehnten Mieteinnahmen aus Häusern erzielt, deren baurechtlichen Status sie nun infrage stellt.
Köln-Stammheim: Siedlung soll Außenbereich sein
„Das Grundstück liegt im Innenbereich. Der Außenbereich müsste deutlich stärker abgegrenzt sein, zum Beispiel durch eine Straße. Das ist hier nicht der Fall“, sagt Rainer Kippe von der SSM. Für die SSM, den beauftragten Architekten, die beauftragte Anwältin und die Anwohnenden ist deshalb klar, dass die Siedlung dem Innenbereich zuzuordnen ist. Ob das Grundstück deshalb tatsächlich bebaut werden darf, hängt allerdings von weiteren baurechtlichen Voraussetzungen ab. „Es ist unmöglich, wie mit den Leuten hier umgegangen wird“, betont Kippe. „Erst wird hier alles abgerissen, dann wird seit Jahren verhindert, dass gebaut werden kann. Die Stadt spielt ganz klar auf Zeit.“
Trotz der Wohnungsnot plante die Stadt, weitere Häuser in der Siedlung gegen den Willen der dort lebenden Menschen abzureißen. Die Siedlung sollte einer Grünfläche weichen. Die Stadt argumentierte unter anderem mit einer Abstandsregelung, nach der Wohnhäuser mindestens 500 Meter vom städtischen Großklärwerk entfernt liegen müssten. Die Häuser in Stammheim standen jedoch bereits, bevor das Klärwerk gebaut wurde. Weitere Abrisspläne wurden 2020 nach dem Einsatz der Anwohnenden und der SSM gestoppt beziehungsweise untersagt. Die Stadt hat bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe auf Nachfrage keine Stelloungnahme abgegeben.
Mehr als drei Jahre dauerte es, bis die Familie einen Termin beim Verwaltungsgericht erhielt. Am 23. September soll nun verhandelt werden. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Grundstück dem Innen- oder dem Außenbereich zuzuordnen ist und ob die Stadt den Bauantrag ablehnen durfte. Die SSM kritisiert, dass es so lange bis zu diesem Termin gedauert hat, schöpft aber auch Hoffnung. „Wenn das Grundstück als Innenbereich eingestuft wird, könnte die Familie einen neuen, genehmigungsfähigen Bauantrag stellen. Davon würden auch die anderen Menschen in der Siedlung profitieren“, ist Kippe überzeugt. „Derzeit bildet sich bereits eine Genossenschaft, damit die gesamte Siedlung anschließend instand gesetzt und aufgewertet werden kann.“
