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Nach Mandel-Operation in KölnNotärztin nicht Schuld am Tod

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Symbolbild

Köln – Der Tod einer jungen Frau, die 2013 nach einer Mandel-Operation verblutete, wird für die behandelnden Ärzte kein juristisches Nachspiel haben. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen eine Notärztin, die die 20-Jährige offensichtlich zunächst falsch intubiert hatte, ohne Auflagen eingestellt. Die Anklagebehörde hatte mehrere Sachverständigen-Gutachten zu der Frage gehört, ob der Behandlungsfehler der Notärztin zum Tode der jungen Frau geführt haben könnte. Doch die Experten verneinten. Es sei „mit einer für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nicht nachzuweisen, dass mögliche Behandlungsfehler ursächlich für den Tod der Patientin waren“, heißt es in einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft.

Die 20-Jährige war im August 2013 bereits sechs Tage aus dem Krankenhaus entlassen, als bei ihr nachts eine Nachblutung einsetzte. Die Mutter rief die Notärztin, die laut Obduktionsbericht den Beatmungsschlauch zunächst statt in die Luftröhre in die Speiseröhre eingeführt hatte, so dass wertvolle Minuten verstrichen. Die junge Frau starb noch während des Einsatzes. Laut Ärztegutachten sei ebenfalls fraglich, ob bei ordnungsgemäßer Behandlung der Tod hätte vermieden werden können. (HD)