Wenige Monate nach der Übernahme ist vorerst Schluss in der traditionsreichen Trattoria in Alt-Longerich. Grund sind genehmigungsrechtliche Probleme.
Fassungslosigkeit in LongerichTrattoria Etna schließt nach Verlust der Alkohol-Konzession

Seit mehreren Wochen ist die Trattoria Etna geschlossen.
Copyright: Bernd Schöneck
Der Ätna ist erloschen. Zumindest in gastronomischer Hinsicht, und zumindest in Longerich. Im Ort ist die Fassungslosigkeit groß, mehrere Menschen und langjährige Stammgäste des Betriebs meldeten sich mit dem Fall. Nur wenige Monate nach Übernahme der traditionsreichen Trattoria Etna durch neue Inhaber ist in den Räumen an der Dionysstraße 3 / Ecke Eliasgasse seit einigen Wochen wieder alles dunkel. Grund ist ein Konzessionsverlust für den Ausschank von Alkohol. Hierbei sollen baurechtliche Gründe im Hintergrund stehen. So liegen die Toiletten des Restaurants im Untergeschoss, nur über eine Treppe erreichbar. Dies ist in dem Lokal jedoch von Anfang an so gewesen.
Aufgrund des Konzessionsverlusts könnte die Gaststätte im Betrieb keine alkoholischen Getränke mehr ausschenken. Dies ist vor allem abends ein enormer Nachteil. Neben den Mindereinnahmen durch den nicht mehr möglichen Verkauf von Bier, Wein & Co. an sich macht es insbesondere Feste und Feiern unattraktiv, da die Gäste nicht mehr miteinander „anstoßen“ können. Daher entschloss sich Pellegrino zur Schließung bis auf Weiteres.
„Wir wissen jetzt erstmal nicht, wie es weitergehen soll“, so der neue Inhaber Nunzio Pellegrino. Er hatte die Gaststätte mit seinem Team im April vom Vorbesitzer-Paar Franca und Carmelo Giannone übernommen, das die Trattoria 1983 eröffnet hatte. Zuvor hatte er mit einem Geschäftspartner eine Pizzeria in Bergisch Gladbach-Bensberg geleitet. Nun wolle man nach Möglichkeiten suchen, wie man weiter verfahren kann und zudem überlegen, rechtlichen Beistand zu suchen. Deswegen könne er zur aktuellen Situation wenig sagen.
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Konzession richtet sich nach baulichem Zustand
Auch die Stadt konnte aus datenschutzrechtlichen Gründen nichts Konkretes zum aktuellen Fall sagen. Allgemein sei es jedoch so, dass für eine Konzession zum Ausschank von Alkohol eine dem aktuellen baulichen Zustand des Betriebs entsprechende Baugenehmigung und Schlussabnahme vorliegen müsse, so Pressesprecherin Jutta Doppke-Metz. „Wenn eine bauliche Änderung an einer Gaststätte vorgenommen wird, so ist dies der Behörde anzuzeigen. Wenn ein neuer Betreiber eine Gaststätte übernimmt, die nicht mehr den Gegebenheiten des ursprünglichen Genehmigungszeitpunktes entspricht, muss durch das Bauaufsichtsamt geprüft werden, ob die Änderungen baugenehmigungspflichtig gewesen wären.“ Dann bedürfe es zunächst einer neuen Baugenehmigung und Schlussabnahme, bevor eine Konzession erteilt werden könne.
Der neue Inhaber hatte die Räume nicht umgebaut. Möglicherweise sind also bauliche Veränderungen in der Zeit zwischen der ersten Eröffnung und dem jetzigen Zustand der Hintergrund, die jetzt offenbar wurden. Bei einer Konzessions-Erteilung gehe es vor allem um Sicherheits-Aspekte, etwa den Brandschutz oder Rettungswege. „Um Barrierefreiheit geht es dabei eher nachrangig, auch wenn neu konzessionierte Gaststätten barrierefreie Toiletten haben sollten. Ausnahmen davon gibt es, wenn der Einbau barrierefreier Toiletten beispielsweise baulich nicht gut möglich ist.“ Dies dürfte im Objekt der Fall sein.


