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Streit um PartylärmGericht kippt Sperrstunde der Außengastro am Brüsseler Platz – Stadt Köln reagiert

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Die Außengastronomie am Brüsseler Platz hatte bislang die Auflage, um 22 Uhr schließen zu müssen.

Die Außengastronomie am Brüsseler Platz hatte bislang die Auflage, um 22 Uhr schließen zu müssen.

Das OVG urteilt, der Lärm sei nicht der Außengastronomie zuzuordnen. Die Stadt muss ihr Vorgehen erneut nach einem Gerichtsentscheid anpassen.

Die Außengastronomie am Brüsseler Platz darf wieder bis 23.30 Uhr öffnen. Das teilte die Stadt Köln Freitagnachmittag mit. Am Morgen hatte das Oberverwaltungsgericht NRW mit Sitz in Münster einen Eilbeschluss bekanntgegeben, demnach die Gastronomien nicht schon um 22 Uhr schließen müssen, wie die Stadt es seit Februar vorgegeben hatte. Die Begründung: Der Lärm, der Anwohnende nicht schlafen lässt, sei nicht der Außengastronomie zuzuordnen.

Der OVG-Beschluss ist in letzter Instanz unanfechtbar und ändert die anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Juli. Für die ansässigen Café-, Bar- und Restaurantbetreiber ist das ein großer Erfolg. Geklagt hatte das Café Hallmackenreuther, das Urteil galt auch nur für diese eine Gastronomie.

Die Stadt teilte dann aber hinsichtlich aller Betreiber vor Ort mit: „Vor dem Hintergrund des aktuellen Beschlusses des OVG, wird die Stadt Köln den Vollzug der Auflage zur Sperrzeit in allen erteilten Sondernutzungserlaubnissen temporär aussetzen. Die Sperrzeit ist somit ab 23.30 Uhr (statt 22 Uhr) einzuhalten.“

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Die Stadt Köln ist durch ein Urteil desselbigen Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2023 dazu verpflichtet, am Brüsseler Platz für Nachtruhe zu sorgen. Deswegen gilt seit dem 15. Mai ab 22 Uhr ein Alkoholkonsumverbot auf dem gesamten Platz. Auch hatten Gastronomien nur noch die Erlaubnis bekommen, ihre Außenbereiche mit zusammengenommen 700 Plätzen rund um die Kirche Sankt Michael bis 22 Uhr zu bedienen. Kölner Restaurants erhalten einzeln Sondernutzungserlaubnisse für die Bereiche vor ihren Räumlichkeiten – und die waren am Brüsseler Platz zuletzt alle an die für eine Großstadt frühe Sperrstunde geknüpft.

OVG urteilt: Lärm auf Brüsseler Platz ist nicht Außengastro zuzuordnen

Die kippte das OVG jetzt, nachdem das Verwaltungsgericht Köln sie im Juli zunächst noch als rechtens erklärt hatte. Anwalt Lars Christoph, der das Hallmackenreuther vertritt, sagte: „Das ist eine sehr erfreuliche Entscheidung für die Gastronomie, die zeigt, dass die Stadt am Brüsseler Platz sehr holzschnittartig vorgeht.“

In der Begründung des Oberverwaltungsgerichts heißt es: „Aus den Ergebnissen der im Dezember 2024 durchgeführten Messungen ergibt sich nicht, dass die festgestellten Grenzwertüberschreitungen der Außengastronomie zuzuordnen sind.“ Denkbar sei auch, dass diese von sonstigen anwesenden oder den Brüsseler Platz überquerenden Kleingruppen ausgegangen sein könnten. „Die Verwaltungsakten der Stadt enthalten auch ansonsten keine Anhaltspunkte für besondere Lärmbelästigungen, die der Außengastronomie zuzuordnen wären, wie etwa konkrete, auf einzelne Betriebe bezogene Lärmbeschwerden der Anwohner.“

Die Stadtverwaltung stand bereits unter Druck, die Sperrstunde wieder nach hinten zuverlegen. Der Rat hatte in seiner Sitzung am 27. Mai beschlossen, die Verwaltung solle prüfen, ob die Gastronomien nicht doch wieder länger öffnen können. Im Juli hatte die Verwaltung auf Nachfrage der Redaktion noch mitgeteilt, die Prüfung dauere an. Derya Karadag, wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen im Rat, wiederholte am Freitag ihre Aussage aus dem Mai: „Für uns steht nach wie vor fest, die Außengastronomie ist Teil der Lösung und nicht das Problem am Brüsseler Platz.“

Stadt nimmt Gastro-Terrassen von Alkoholkonsumverbot aus

Am heutigen Freitagabend hätte eine kuriose Situation entstehen können. Das Hallmackenreuther darf laut OVG-Urteil auch nach 22 Uhr noch Bier ausschenken, aber die Gäste hätten es nicht trinken dürfen – auf dem Platz besteht ja eigentlich noch das Alkoholkonsumverbot.

Die Stadt teilte deshalb am Nachmittag auch mit, dass sie auf den Vollzug des Verbots auf den „für die Außengastronomie konzessionierten Flächen“ verzichte. Heißt: Auf den Terrassen darf während der Öffnungszeiten der Gastronomien auch nach 22 Uhr Alkohol getrunken werden.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Stadtverwaltung ihr Vorgehen am Brüsseler Platz nach einem Urteil anpasst. Dem Alkoholkonsumverbot ging ein Verweilverbot voraus. Ein Teil der Anwohnenden hatte dagegen geklagt, mit Erfolg, sodass sich abends ausschließlich die Kläger auf dem Platz hätten treffen dürfen – auch da hatte die Stadt noch am selben Tag reagiert und das Verweilverbot insgesamt zurückgenommen.