Die Kölner Politik hatte Ende Mai den Beschluss gefasst, dass die Außengastro am Brüsseler Platz wieder bis 23.30 Uhr öffnen soll. Warum sich bisher nichts getan hat.
Brüsseler PlatzDeshalb ist die Außengastro um 22 Uhr weiterhin dicht – Klagen gegen das Alkoholverbot

Die Außengastronomie am Brüsseler Platz muss seit Februar bereits um 22 Uhr statt um Mitternacht schließen. (Archivbild)
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Anderthalb Monate nach dem politischen Beschluss, die Außengastronomie am Brüsseler Platz erneut von 22 Uhr auf 23.30 Uhr auszuweiten, gibt es weiterhin keine Klarheit: In der vorletzten Ratssitzung vom 27. Mai hatten die Kölner Grünen und die CDU einen Dringlichkeitsantrag in der Sitzung eingebracht. Derya Karadag, Sprecherin der Grünen im Rat, hatte gesagt: „Die Außengastronomie ist Teil der Lösung – nicht das Problem. Sie kann Menschen kontrolliert und im Rahmen gesetzlicher Vorgaben bewirten.“ Die Verwaltung soll seitdem prüfen, ob verlängerte Öffnungszeiten der Außengastronomie bis 23.30 Uhr rechtlich umsetzbar sind.
Zum Hintergrund: Im Februar hatte die Stadt wochenends ein Verweilverbot am Brüsseler Platz ausgesprochen, um die Nachtruhe dort ab 22 Uhr zu gewährleisten: Gleichzeitig hatte sie die vorzeitige Schließung der Außenterrassen um 22 Uhr statt 23.30 Uhr beschlossen. Das Verweilverbot wurde unterdessen gekippt, seit dem 14. Mai gilt stattdessen abends ab 22 Uhr täglich ein Alkoholkonsumverbot. Die Wirte müssen ihre Außengastronomie jedoch weiter um 22 Uhr schließen.
Beim Verwaltungsgericht wurde von Gastronomenseite aus Klage auf die Sondernutzungserlaubnis bis 24 Uhr eingereicht, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilt. Außerdem: Gegen das aktuelle Alkoholkonsumverbot seien zwei Verfahren anhängig: Eine Privatperson habe dagegen geklagt und an einer weiteren Klage seien mehrere Gastronomen beteiligt.
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Im Mai wurden Lärmmessungen durchgeführt und im Juli auch
Die Prüfung der Kölner Stadtverwaltung zur Ausweitung der Außenterrasse sei indes noch nicht abgeschlossen. Das bestätigt ein Stadtsprecher auf Anfrage. In jedem Fall müsse das rechtskräftige Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW umgesetzt werden, nach dem der Gesundheitsschutz der Anwohnerinnen und Anwohner und die Nachtruhe ab 22 Uhr gewährleistet werden soll, so der Sprecher weiter.
Auf erneute Nachfrage, ob es eine selbst auferlegte Frist der Verwaltung gibt, bis wann sie die Prüfung abgeschlossen haben möchte oder welche Fragen noch konkret zu klären sind, teilt der Stadtsprecher mit: „Bereits im Mai dieses Jahres wurden erste begleitete Messungen vorgenommen. Um ein umfassenderes Bild zu erhalten, werden in diesem Monat weitere Messungen erfolgen, die dann vom Gutachter ausgewertet werden.“
Sobald ein Gutachten vorliegt, werde die Verwaltung prüfen, „ob weitere Maßnahmen, beispielsweise die Aufstellung lärmschluckender Schirme“ möglich sein könnten. Christian Becker vom Lokal „Tante Kurt“ am Brüsseler Platz hält von solchen Überlegungen wie neuen Schirmen nicht viel. Der Wirt zeigt sich mit der Gesamtsituation unzufrieden – in der Hochsaison die Außengastronomie um 22 Uhr zu schließen, hätte herbe Umsatzverluste für ihn zur Folge. „Wir nehmen 25 Prozent weniger ein als im vergangenen Jahr. Wir verdienen im Sommer das Geld für den Winter. Die Situation ist für uns gerade existenzbedrohend“, sagt Becker. Mittlerweile spiele er immer mehr mit dem Gedanken, den Brüsseler Platz zu verlassen.
Brüsseler Platz: Keine einheitliche Meinung unter den Anwohnern
Und wie steht die Anwohnerschaft zu dem Beschluss, die Reduzierung der Schließzeiten wieder zurückzunehmen? Hier zeigt sich kein einheitliches Bild. Ein Anwohner sagte in einem Streitgespräch mit einem Kulturschaffenden im „Kölner Stadt-Anzeiger“, er sehe eine Nachtruhe ab 24 Uhr bei konsequenter Durchsetzung durch Polizei und Ordnungsamt als Kompromiss an. Dagegen richtet sich jedoch ein offener Brief vom 12. Juni an OB Reker sowie an den Rat der Stadt Köln.
In dem Brief von der Bürgerinitiative Belgisches Viertel, der BI Mauritiusviertel, BI Antwerpener Straße und Bürgergemeinschaft Rathenauplatz steht: „Die Behauptung, dass durch eine Ausweitung der Außengastro das Lärmproblem gelöst werden könne, ist durch nichts belegt.“ Sie fordern, erst Lärmbeiträge aller Beteiligter zu messen, dann Entscheidung „faktenbasiert“ zu treffen.