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Kölner LandgerichtFreier betäubt und ausgeraubt? Das sagt die beschuldigte Prostituierte

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Die Angeklagte mit ihrem Verteidiger Philipp Muffert kurz vor dem Prozessbeginn im Kölner Landgericht

Die Angeklagte mit ihrem Verteidiger Philipp Muffert kurz vor dem Prozessbeginn im Kölner Landgericht

Der 32-jährigen Kölnerin droht eine empfindliche Haftstrafe.

Nachdem sie dem Prozessauftakt in der vergangenen Woche aufgrund einer Urlaubsreise ferngeblieben war, konnte nun am Landgericht das Strafverfahren gegen eine Kölner Prostituierte starten. Der 32-Jährigen wird vorgeworfen, einen Freier in ihrer Wohnung betäubt und ausgeraubt zu haben. In Saal 5 des Kölner Justizgebäudes wies die Angeklagte die Vorwürfe jedoch mit Nachdruck zurück.

Köln: Prostituierte soll Freier laut Anklage betäubt haben

Über Annoncen im Internet hatte die Beschuldigte für sexuelle Dienstleistungen geworben und so einen Mann aus dem Kölner Umland auf sich aufmerksam gemacht. Nach Betreten der Wohnung in der Kölner Innenstadt soll die Sexarbeiterin ihrem Kunden ein Glas Cola gereicht haben. Doch das soll mit einem Mittel versetzt gewesen sein, das zu Übelkeit und Bewusstlosigkeit geführt haben soll.

Nachdem der Freier durch die mutmaßlichen K.-o.-Tropfen außer Gefecht gesetzt worden war, soll die Prostituierte laut Anklage zunächst dessen Portemonnaie durchsucht und etwa 450 Euro an sich genommen haben. Dann soll sie das Handy des Mannes vor dessen Gesicht gehalten und es so mit der „Face ID“-Funktion entsperrt haben. In der Bank-App habe sie sich dann 12.000 Euro überwiesen.

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Köln: Anwalt stellt den Sachverhalt gänzlich anders dar

Nachdem der Mann wieder zu sich gekommen sei und den Diebstahl bemerkt habe, soll er die Frau zur Rede gestellt haben. Laut Staatsanwältin soll die aber gedroht haben, die Lebensgefährtin und Familienmitglieder des Kunden zu kontaktieren – um ihn als „Puffgänger“ zu entlarven. Schweren Raub, gefährliche Körperverletzung und Computerbetrug habe die Dame laut Anklage verwirklicht.

Verteidiger Philipp Muffert stellte den Sachverhalt für seine Mandantin gänzlich anders dar. Der Kunde habe Sado-Maso-Praktiken gewünscht und eine weitere Prostituierte sei hinzugekommen. Für mehrere Stunden sei ein Lohn von 3000 Euro pro Dame vereinbart worden, die der Kunde auch vor Ort überwiesen habe. Mehr Geld sei nicht geflossen, die in der Anklage genannten 12.000 Euro seien somit nicht korrekt.

Köln: Geschädigter hatte widersprüchliche Angaben gemacht

Der Anwalt behauptete auch, der Kunde habe an jenem Abend „so eine krasse Menge an Kokain“ konsumiert, dass er Schaum vor dem Mund hatte. „Die Damen haben ihm dann ein Glas Wasser ins Gesicht gekippt und das Treffen abgebrochen.“ Sie hätten Angst gehabt, der Kunde könne versterben. Die Raubgeschichte sei „an den Haaren herbeigezogen“, man strebe daher einen Freispruch an.

Im Zeugenstand bestand der Geschädigte auf seiner Version. Er musste aber eingestehen, sich auch bei früheren Aussagen bei der Polizei in Widersprüche verwickelt zu haben. Zunächst habe er nur den Kontobetrug angezeigt, aber das Treffen mit der Prostituierten nicht erwähnt. „Es war mir sehr peinlich“, sagte der Mann. Er wäre auch gar nicht zur Polizei gegangen, doch die Schadensumme sei einfach zu hoch gewesen. Seine damalige Lebensgefährtin und heutige Ehefrau wisse nichts von dem pikanten Verfahren. Das Urteil wird für die kommende Woche erwartet.