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Kölner LandgerichtProstituierte soll Freier betäubt und beraubt haben – Prozessauftakt geplatzt

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Eine Prostituierte wartet auf ihrem Zimmer in einem Bordell auf Kundschaft.

Eine Prostituierte soll einen Freier in Köln beraubt haben (Symbolfoto).

Die 33-jährige Angeklagte muss sich wegen schweren Raubes und Körperverletzung verantworten.

Eine 33-jährige Kölnerin soll sich als Prostituierte angepriesen, einen Freier in ihre Wohnung gelockt und ihn dort betäubt und bestohlen haben. Am Montag hätte sie sich wegen schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung und Betrugs vor dem Kölner Landgericht verantworten sollen. Doch zum Prozessauftakt in Saal 5 erschien lediglich ihr Verteidiger – die Angeklagte blieb fern.

Köln: Freier laut Anklage wohl mit K.o.-Tropfen außer Gefecht gesetzt

Die Vorwürfe gehen auf ein Geschehen aus dem April 2022 zurück. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der spätere Geschädigte im Internet eine Anzeige entdeckt, in der sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung angeboten wurden. Daraufhin begab er sich zur Wohnanschrift der Angeklagten in Köln.

Dort habe ihm die Frau ein Getränk angeboten, das nach Angaben der Anklage offenbar mit K.-o.-Tropfen versetzt war. Der Mann soll sich zunächst unwohl gefühlt und dann das Bewusstsein verloren haben. In diesem Zustand habe die Beschuldigte seine Geldbörse durchsucht und etwa 450 Euro Bargeld entwendet. Darüber hinaus soll sie über sein Mobiltelefon vier Überweisungen im Gesamtwert von rund 12.000 Euro auf ihr eigenes Konto veranlasst haben.

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Köln: Angeklagte drohte laut Anklage mit Bloßstellung

Als der Mann später wieder zu sich kam und die Angeklagte zur Rede stellte, soll diese ihm gedroht haben, seine Partnerin und Familie über den Besuch bei ihr zu informieren. Damit habe sie offenbar versucht, ihn von einer Anzeige bei der Polizei abzuhalten – jedoch ohne Erfolg.

Die 33-Jährige bestreitet laut Verteidigung sämtliche Vorwürfe. Am Montag blieb sie dem Prozess fern. Dem Vernehmen nach befand sie sich zum Zeitpunkt der Verhandlung im Urlaub im europäischen Ausland. Ihr Rückflug nach Deutschland war offenbar erst für den Nachmittag desselben Tages geplant. Die Verhandlung wurde vertagt und soll am nächsten angesetzten Termin fortgesetzt werden.

Köln: Sexarbeiterin sperrt Freier aus und stiehlt Luxusuhren

Zuletzt hatte das Kölner Amtsgericht einen ähnlichen Fall zu verhandeln: Eine damals 28-jährige Sexarbeiterin wurde wegen Raubes verurteilt, nachdem sie einen Freier in dessen Wohnung bestohlen hatte. Bei einem Treffen in dessen Zuhause entdeckte sie an seinem Handgelenk eine Rolex-Uhr. Offenbar erweckte dies ihr Interesse, denn sie verabredete sich kurz darauf erneut mit dem Mann.

Während des Treffens zeigte der Freier ihr stolz eine Sammlung weiterer Luxusuhren – darunter Modelle der Marken Audemars Piguet und Hublot. Dann soll die Angeklagte ihn aufgefordert haben, auf dem Balkon eine Zigarette zu rauchen – und ihn kurzerhand ausgesperrt haben.

Anschließend entwendete sie mehrere der Uhren und verließ die Wohnung. Da der Geschädigte keine Echtheitszertifikate vorweisen konnte und es sich möglicherweise um Fälschungen handelte, fiel das Urteil vergleichsweise milde aus: Acht Monate Haft auf Bewährung.