Persönlichkeitsrechte verletztGericht gibt Tina Turner in Klage gegen Double recht

Coco Fletcher und Oliver Forster mit dem Plakat zur Show
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Köln – Im Rechtsstreit über ein Plakat, das für die Show „Simply the Best – Die Tina Turner Story“ wirbt, haben die Parteien am Mittwoch vor dem Kölner Landgericht die Bereitschaft signalisiert, sich zu einigen. Damit folgten sie dem Vorschlag der 28. Zivilkammer. Wenn die COFO Entertainment GmbH mit Sitz in Passau bis zum 27. November einen Unterlassungsanspruch anerkennt, das Plakat weiter zu verbreiten, und Tina Turner im Gegenzug erklärt, auf alle weitergehenden Ansprüche zu verzichten, lässt sich der Streit gütlich beilegen. Andernfalls will die Kammer unter Vorsitz von Dirk Eßer da Silva, der sagte, die Klage habe Aussicht auf Erfolg, am 22. Januar 2020 ein Urteil verkünden.
Das Plakat im Zentrum der Auseinandersetzung zeigt ein großes Bild der Hauptdarstellerin Coco Fletcher, die aus Alabama stammt und Tina Turner in jüngeren Jahren verblüffend ähnlich sieht; darunter ist der Titel der Show zu lesen. Dagegen hatte Tina Turner geklagt mit dem Argument, der Einsatz einer Doppelgängern werde „auf dem Werbemittel nicht offen gelegt“ und ihr Name unzulässig verwendet.
Dem entsprechen die Bedenken der Kammer, die Eßer da Silva vortrug: Das Foto, das leicht für eine Aufnahme des Originals zu halten sei, könne in Kombination mit der Nennung von Turners Namen bei einem „erheblichen Teil“ möglicher Ticketkäufer den irreführenden Eindruck erwecken, der 79-jährige Star, der seit Jahren zurückgezogen in der Schweiz lebt, werde selber in der Show auftreten, „vorbeischauen“ oder hinter ihr stehen. Das sei aber nicht der Fall. Turners Persönlichkeitsrechte seien verletzt. Anders wäre es zum Beispiel, wenn auf dem Plakat „Coco Fletcher als Tina Turner“ stünde oder der Hinweis, dass es sich um eine „Tribute Show“ handelt.

Das Plakat zur Show „Simply The Best - Die Tina Turner Story“
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Oliver Forster, Geschäftsführer der COFO Entertainment GmbH, wandte ein, die Show sei schon 100 Mal gezeigt worden und rund 100.000 Zuschauer hätte sie gesehen, trotzdem sei ihm kein einziger Fall bekannt, in dem sich ein Besucher beschwert habe, er habe das Original auf der Bühne erwartet. So sei es im Übrigen auch bei den anderen Doppelgänger-Shows gewesen, auf die sich das Unternehmen spezialisiert hat, ob es nun Doubles von Elvis Presley, Abba oder den Beatles waren. Rechtsanwalt Hermann-Josef Omsels wiederholte, was er bereits in seiner Klageerwiderung geltend gemacht hatte: „Jeder, der sich für Tina Turner interessiert, weiß, dass sie nicht mehr auftritt.“
Coco Fletcher saß in der Verhandlung unter den Zuschauern. Am 8. Januar 2020 tritt sie mit„Simply the Best – Die Tina Turner Story“ in der Lanxess-Arena auf. Seit März dieses Jahres wird im Stage Operettenhaus in Hamburg „Tina – das Musical“ aufgeführt. Diese Produktion ist von Tina Turner autorisiert.