PolizeiFalsche Handtaschen auf Kölner Flohmarkt angeboten

Ermittler präsentieren die Fälschungen.
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Köln – Adidas-Sportanzüge, Marken-Jogginghosen und Luxushandtaschen zu unverschämt niedrigen Preisen – das erschien einem Besucher des Flohmarktes vor dem Autokino in Porz-Eil verdächtig. Über den Notruf verständigte er die nächste Polizeiwache. Als die Beamten wenig später eintrafen, erhärtete sich der Verdacht: Die beschuldigte Frau handelte an ihrem zehn Quadratmeter großen Stand im großem Umfang mit gefälschten Markenprodukten.
Die wohnsitzlose 51-Jährige wurde festgenommen und die Waren beschlagnahmt. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei ergaben darüber hinaus, dass die Frau sich illegal in Deutschland aufhält. Sie wurde dem Haftrichter vorgeführt und wartet nun in der JVA auf das Ende ihres Ermittlungsverfahrens wegen Betruges.
Kleidung, Parfüm, Handyzubehör
Der Fall, der sich am 15. Januar ereignete, ist exemplarisch für Köln, sagt Hauptkommissar Helmut Marti. Zumindest was die sichergestellten Waren angeht. Fast wöchentlich werden er und seine Kollegen des Betrugsdezernates auf Wochen- und Trödelmärkten fündig.
Gefälscht werde, was im Trend liege: Kleidung, Parfüm, Handyzubehör. „Das ist für die Täter leicht verdientes Geld“, sagt der Experte. Trotz großangelegter Zollkontrollen an den Grenzen habe sich das Problem in den vergangenen Jahren auf einem ernstzunehmenden Niveau eingependelt. Im Fall der im Januar festgenommenen Frau wird der Schaden für die Wirtschaft auf einen hohen vierstelligen Betrag geschätzt. Rechnet man dies hoch, entsteht ein nicht unerheblicher Druck auf den Einzelhandel.
Die Strafen für Markenrechtsverletzungen lehnen sich an jene für den Tatbestand des Betruges an. „Bis zu drei Jahre Haft sind möglich“, erklärt Ermittler Marti. Ersttäter kämen häufig mit einer Geldstrafe davon. Sie müssten allerdings Zivilklagen der Markenrechtsinhaber fürchten, denn diese werden nach einem Musterabgleich des beschlagnahmten und beanstandeten Materials informiert – im Porzer Fall waren acht Parteien beteiligt. Viele große Marken schicken daher Testkäufer auf Märkte, um den Produktpiraten auf die Schliche zu kommen. Das spielt den Beamten in die Hände, der bloße Kauf der Plagiate hingegen bleibt straffrei. Erst wenn größere Mengen erworben werden und so der Verdacht eines Weiterverkaufs besteht, wird die Angelegenheit justiziabel.
Ob die festgenommene Frau Teil eines kriminellen Netzwerkes war oder allein gehandelt hatte, dazu will Marti noch keine Aussage machen. „Wir konnten der Verkäuferin kein Fahrzeug zuordnen.“ Helfer, die Waren zumindest angeliefert haben, können aber nicht ausgeschlossen werden.