Illegaler BetriebKölner Parkhäuser werden für Flughafen-Shuttles genutzt

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Parkhaus Bergerbrücke

Das Parkhaus an der Bergerbrücke

Zwei Parkhäuser in Porz werden illegal für einen Flughafen-Shuttle-Service genutzt. Das geht aus einer Mitteilung der Verwaltung in der jüngsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses hervor. Konkret geht es um die Parkhäuser an der Straße Im Falkenhorst sowie an der Bergerstraße neben der Bergerbrücke.

Wie die Verwaltung mitteilt, seien Ortsbesichtigungen durchgeführt und baurechtlich ausgewertet worden. Mit dem Ergebnis, dass bei beiden Parkhäusern eine baurechtswidrige Nutzung durch jeweils unterschiedliche Firmen festgestellt worden ist. Baugenehmigungen, die einen Shuttle-Service erlauben, liegen demnach nicht vor. „Insofern ist die derzeitige Nutzung illegal und wird bauordnungsrechtlich mit dem Ziel der Nutzungseinstellung geahndet“, heißt es in der Mitteilung im Verwaltungsdeutsch.

Ordnungsverfügung ist bereits in Vorbereitung

Konkret heißt das, dass die Parkhäuser von den Firmen nicht mehr für einen Shuttle-Service zum Flughafen genutzt werden dürfen. Bei dem Service parken Reisende für eine bestimmte Zeit ihren Pkw in einem der Parkhäuser. Von den Anbietern werden sie dann mit einem Wagen zum Flughafen gebracht. Ist die Reise beendet, geht der Transfer wieder vom Flughafen zurück zum Auto.

Die nach Verwaltungsverfahrensrecht notwendigen Anhörungsverfahren seien bereits mit kurzer Fristsetzung eingeleitet worden. „Der Erlass von förmlichen Ordnungsverfügungen ist bereits in Vorbereitung“, so die Verwaltung. Die verfolgt das Ziel, die illegale Nutzung kurzfristig einzustellen.

Parkplätze sind für Anwohner bestimmt

Das freut CDU-Ratsmitglied Werner Marx, der den Stein mit einer Nachfrage bei der Verwaltung ins Rollen brachte. Denn seiner Auffassung nach sollten die Parkhäuser doch eigentlich für die Wohnblöcke an der Glashüttenstraße und am Falkenhorst gebaut worden sein, um so auch den Parkdruck in den umliegenden Straßen zu verringern.

Entsprechend müsste es dazu Verträge geben. „Irgendwann ist doch mal eine Baugenehmigung erteilt worden und in der sollte stehen, dass so und so viel Parkplätze für das oder die Wohngebäude zur Verfügung stehen.“ Dass diese Plätze von Firmen für einen Flughafen-Shuttle-Service genutzt würden, gehe dann natürlich gar nicht, sagt Marx.

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Doch den Worten der Verwaltung müssen nun Taten folgen, so der CDU-Politiker. „Nach dem Ergebnis der Prüfung muss den Betreibern die Nutzung untersagt werden.“ Generell habe er nichts gegen einen Flughafentransfer, wenn denn alles rechtens sei, sagt Marx.

Noch weist ein Banner auf das Parken am Falkenhorst hin. An dem Parkhaus an der Bergerbrücke ist noch die Werbung für den Shuttle-Service über der Einfahrt angebracht. Auch die dazugehörige Internetseite mit der Möglichkeit einer Online-Buchung ist erreichbar. Die Kosten belaufen sich beispielsweise für vier Tage auf 75 Euro, inklusive Transfer. Beim Flughafen variieren die Kosten für den gleichen Zeitraum zwischen 68 und 119 Euro. Je näher das Parkhaus zum Terminal liegt, desto teurer wird es. Hinzukommen jeweils drei Euro Reservierungsgebühr.

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