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ProzessBewährung für Uckermann-Bruder

Lesezeit 2 Minuten

Der Bruder des rechten Pro-Köln-Ratsherrn Jörg Uckermann wurde vom Kölner Amtsgericht wegen Betrugs verurteilt. (Archivbild)

Nachdem das Verfahren gegen den ursprünglich mitangeklagten Pro-Köln-Ratsherrn Jörg Uckermann eingestellt worden ist, wurde am Donnerstag sein 38-jähriger Bruder wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Falschbeurkundung vom Amtsgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Dabei berücksichtigt ist ein Strafbefehl vom August des vergangenen Jahres über eine einjährige Bewährungsstrafe: Der 38-Jährige hatte als Geschäftsführer einer Praxis für Krankengymnastik und Physiotherapie in Neuehrenfeld deren Insolvenz unregelmäßig abgewickelt und Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt. 

Geld unter falschem Namen ausgegeben

Unter den Prozessbeteiligten war vorher informell besprochen worden, dass der Angeklagte im Fall eines Geständnisses mit einer Bewährung rechnen könne. So räumte Uckermann über seinen Anwalt Michael M. Lang umstandslos ein, die 37 angeklagten Taten zwischen Januar 2008 und Dezember 2010 begangen zu haben. Das Motiv seien „persönliche und wirtschaftliche Probleme“ seines Mandanten gewesen, sagte Lang.

Es begann damit, dass Uckermann sich unter Vorlage einer falschen Geburtsurkunde einen Personalausweis auf den Namen Marin Müller besorgte. Sein Mandant habe damit ein Stück Anonymität zurückgewinnen wollen, weil sein Bruder Jörg, Träger des gleichen Nachnamens, „im Fokus der Öffentlichkeit“ stehe, erklärte der Verteidiger.

Den Personalausweis und auch falsche Lohnabrechnungen setzte Uckermann dazu ein, diverse Konten zu eröffnen, die er durch Einkäufe mit der EC- oder Kreditkarte belastete, ohne jemals zu zahlen. In anderen Fällen schloss er als Marin Müller Leasing-Verträge für Autos ab, deren Raten er allerdings in der Regel überwies. Einer der Wagen wurde bei einem Unfall beschädigt.  

Versicherungsbetrug nach Autounfall

Darauf kassierte Uckermann durch einen  Trick gleich bei zwei Versicherungen Geld für die Behebung des Schadens. Ein größeres illegales Geschäft betraf den Kauf eines Grundstücks und Mietshauses für 2,15 Millionen Euro.

Uckermann benutzte dafür eine gefälschte Bankbürgschaft. Der frühere Eigentümer der Immobilie verpflichtete sich, bis zur Zahlung des Kaufpreises die zwischenzeitlich anfallende Miete vorab an den neuen Besitzer „Marin Müller“ zu überweisen. So erschwindelte Uckermann 30.000 Euro.

Amtsrichter Bernd Krieg rechtfertigte die Bewährung vor allem damit,  dass sich der 38-Jährige  seit zwei Jahren nichts mehr habe zuschulden kommen lassen; offensichtlich stünden die Taten im Zusammenhang mit der damaligen Firmenpleite. Der Diplombetriebswirt ist nach eigenen Angaben inzwischen fest angestellt.