Prozess in KölnKifferparty an Silvester geplatzt – Verwarnung für Veranstalter

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Ein Mann raucht einen Joint. (Symbolbild)

Köln – Zugedröhnt wollte eine Gruppe junger Menschen auf einer ungewöhnlichen Silvesterparty ins Jahr 2020 starten. Der Raum in Köln war bereits angemietet, er sollte abgedichtet und zu einer sogenannten „Hotbox“ umfunktioniert werden. Eine große Menge Cannabis sollte hier entzündet werden, um gemeinsam high zu werden. Doch die Polizei durchkreuzte die Pläne. Einer der Initiatoren musste sich nun wegen Drogenbesitzes vor dem Amtsgericht verantworten.

Durch die Entziehung von Sauerstoff in Räumen ohne Lüftung und einen Überschuss an Rauch und Kohlenmonoxid gilt das gefährliche „Hotboxing“ unter Kiffern als beliebte Methode sich gemeinsam zu benebeln. Bis zu 30 Minuten könnte man das aushalten, sagte der 21-jährige Angeklagte am Rande des Prozesses. Das Marihuana habe man in einem Blasebalg für Luftmatratzen entzünden wollen.

In Jogginghose vor Gericht

Drei Tage vor der geplanten Party hatte die Polizei den Mann jedoch bei einer Verkehrskontrolle in Ossendorf mit 40 Gramm Cannabis erwischt, die er besorgt hatte, sodass es zu einer Anklage und nun zur Verhandlung kam. Hierzu erschien der Angeklagte in Jogginghose und einem Sweatshirt mit rauchendem Tupac Shakur als Motiv, wofür er sich entschuldigte. Er habe erst am Morgen von dem Termin erfahren, seine Mutter habe die Post nicht weitergeleitet.

„Es ist schonmal gut, dass Sie überhaupt gekommen sind“, sagte Richterin Julia Ross sicher auch im Hinblick darauf, dass viele Angeklagte ihre Gerichtstermine schwänzen und sich etwa mit einem dann erfolgten Strafbefehl begnügen. Der Angeklagte berichtete, inzwischen nur noch einmal die Woche zu kiffen, statt wie vorher tagtäglich. „Ihnen muss aber klar sein, dass das jedes Mal eine Straftat ist“, so die Richterin. Er wolle ja damit aufhören, entgegnete der Angeklagte.

Angeklagter will auswandern

Mehr als 30 Vorstrafen quer durchs Strafgesetzbuch hatte er als Jugendlicher gesammelt, womit er als Intensivtäter gilt. Zuletzt war er wegen illegalen Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt worden. Tatsächlich scheint der Schulabbrecher nun auf einem guten Weg zu sein. Zuletzt hatte er im Café seines Vaters auf Mallorca gearbeitet, ab Februar will er dort wieder hin und auf die spanische Balearen-Insel auswandern.

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Aufgrund der positiven Sozialprognose beließ es die Jugendrichterin bei einer Verwarnung. Der Angeklagte muss aber 30 Sozialstunden absolvieren und 300 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. Richterin Ross erinnerte den 21-Jährigen daran, dass bei weiteren Straftaten nun das härtere Erwachsenenstrafrecht gelte, bei dem die Erziehung nicht mehr im Vordergrund stehe. „Dann landen Sie nicht im Café, sondern im Knast.“

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