Auch im Kölner AgrippabadVerurteilter Sexualstraftäter schießt Fotos von Kindern

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Das Agrippabad in Köln (Symbolbild)

  • Seit Dienstag muss sich der 56-jährige Udo W. erneut vor Gericht verantworten.
  • Vor einiger Zeit wurde er bereits wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt.
  • Nun soll er unter anderem im Kölner Agrippabad Fotos von Minderjährigen gemacht haben, um sie „zu einem späteren Zeitpunkt zum Masturbieren zu verwenden“.
  • Die Hintergründe.

Köln – Jahrzehnte hat Udo W. in psychiatrischen Krankenhäusern verbracht. Auf keinen Fall möchte er wieder in eine Klinik der forensischen Psychiatrie eingewiesen werden. Doch genau dies droht ihm neben einer Strafe in dem Prozess, der am Dienstag vor dem Kölner Landgericht begonnen hat.

Der Vorwurf: Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht. Der Hintergrund: Vor einiger Zeit wurde Udo W. (56) wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt; außerdem ordnete das Landgericht Saarbrücken die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Angeklagter verstößt mehrfach gegen Verbot

Im Oktober 2018 erklärte das Landgericht Bielefeld die Unterbringung für erledigt, stellte Udo W. bis zum Oktober 2023 unter Führungsaufsicht und wies ihn an, keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren aufzunehmen und Orte zu meiden, an denen sie sich aufzuhalten pflegen – zum Beispiel Schulen, Sportanlagen, Kindergärten, Spielplätze und Jugendtreffs. Beginnend am 31. August 2019, verstieß er mehrfach gegen das Verbot.

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In Nordhorn und Lingen in Niedersachsen suchte er öffentliche Schwimmbäder auf und machte Fotos von Jungen in Badebekleidung. Der Zweck ist in der Anklageschrift deutlich benannt: Er habe die Bilder angefertigt, um sie „zu einem späteren Zeitpunkt zum Masturbieren zu verwenden“. Am 3. Oktober 2019 schoss Udo W. im Agrippabad in Köln, woher er stammt, Fotos von Minderjährigen – und fiel damit auf. Die zwölfte und letzte angeklagte Tat fällt aus dem Rahmen: In einer Jugendherberge in Berlin habe Udo W., der sich dort mit einer betreuten Gruppe aufhielt, „Bilder von der Einrichtung“ gemacht, heißt es in der Anklage.

Fotos als „Selbstbefriedigungsvorlage“

Die Vorwürfe träfen alles in allem zu, sagte der Verteidiger. Udo W. habe die Fotos als „Selbstbefriedigungsvorlage“ benutzt. Es sei eine „Vermeidungsstrategie“ gewesen – und trotzdem ein Fehler. Der Angeklagte sagte, er sei auf Bilder ausgewichen, „um nicht wieder ein Kind anzufassen", und fügte hinzu: „Das ist natürlich auch nicht das Wahre“. Der Anwalt erklärte, sein Mandant sei nicht auf die Entlassung aus der Klinik, auf den Übergang in ein „normales Leben“ vorbereitet worden; weder habe es einen „sozialen Empfangsraum“ noch eine therapeutische Begleitung gegeben.

Udo W. sei „mutterseelenallein auf die Menschen losgelassen worden“. Ideal wäre für ihn, in einer Einrichtung des betreuten Wohnens unterzukommen, sagte der Verteidiger. Entsprechend äußerte sich der Angeklagte. Widersprüchlich war, dass er einerseits sagte, er wünsche sich klare Regeln, anderseits einräumte, in der Zeit, in der er in einer solchen Einrichtung untergebracht war, unerlaubt weggegangen zu sein.

Freiwillig in Kölner Psychiatrie aufnehmen lassen

Vor Monaten hat er sich freiwillig in die geschlossene Abteilung einer Kölner Psychiatrie aufnehmen lassen mit der Begründung, er habe „Angst, wieder ein Kind anzufassen“. Vor Gericht sagte er aber, dies sei ein Vorwand gewesen, um aufgenommen zu werden; in Wirklichkeit sei er nicht rückfallgefährdet gewesen.

Der Prozess ist auf vier Verhandlungstage angelegt.

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