Köln – Wegen zweifacher Nötigung hat das Amtsgericht am Dienstag einen 30-jährigen Lagerfacharbeiter zu einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro verurteilt. In der Verhandlung stand Aussage gegen Aussage, daher hatte der Verteidiger einen Freispruch gefordert.
Doch der Richter folgte dem Antrag der Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Im Zeugenstand habe die betroffene Frau das Geschehen ohne Belastungstendenz „detailliert und glaubhaft“ geschildert, begründete er das Urteil. „Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass es ausgedacht war.“
Angeklagter machte anzügliche Sprüche
Treffen die Vorwürfe zu, ist Folgendes passiert: Am 3. September 2020 sollte der Angeklagte die damals 23-Jährige, die eine Ausbildung in dem Familienunternehmen machte, in dem sie inzwischen als „Business Developer“ beschäftigt ist, im Lager einarbeiten. In den zwei bis drei Stunden, in denen dies geschah, schnitt er immer wieder persönliche Themen an und wurde anzüglich.
Zwar sei er verheiratet und habe Kinder, sagte er ihr, er finde aber nichts dabei, fremdzugehen, und habe dies schon oft getan. Von der Erwiderung der Frau, sie sei ihrem Lebensgefährten treu, ließ er sich nicht beirren.
An die Teamleitung gewandt
Nachdem er sie gefragt hatte, wie schwer sie sei, hob er sie unvermittelt hoch mit den Worten: „Ich hoffe, dass das dein Freund auch kann.“ Sie brauche einen „richtigen Mann“, sagte er und legte einen Arm um sie; sie müsse „mal richtig rangenommen“ werden. Schon als er ihr Foto im Intranet der Firma gesehen habe, sei ihm durch den Kopf gegangen: „Die schnappe ich mir“. So weit die Darstellung der Anklage, die die Frau alles in allem bestätigte.
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Nach Rücksprache mit Kollegen hatte sie sich am Tag darauf an die Teamleitung gewandt und vom übergriffigen Verhalten des Mannes erzählt. Der Lagerist, der bis heute alles abstreitet, wurde entlassen. Er zog vors Arbeitsgericht, wo man sich auf einen Vergleich einigte. Heute arbeitet er in einem anderen Unternehmen.
Die Frau sagt, sie habe sich von der Situation im Lager „überfordert“ gefühlt, und das Geschehen habe negative Erlebnisse aus der Vergangenheit hochgespült. Seit Monaten stehe sie auf einer Warteliste für einen Therapieplatz.



