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ProzessMäusekot in Küche und Kühlkammer

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Symbolbild

Innenstadt – Die Erklärung kommt aus profundem Mund: „Es gibt kaum ein Restaurant in der Kölner Innenstadt, das nicht mit der Mäuseplage zu kämpfen hat“, sagt ein städtischer Mitarbeiter als Zeuge vor dem Amtsgericht aus. Er ist seit zehn Jahren für die Stadt als Lebensmittelkontrolleur unterwegs. So auch im Dezember vergangenen Jahres in einem indischen Spezialitätenrestaurant in der Innenstadt.

Mit seinem Kollegen stellte er Mäusekot in der Kühlkammer, im Kopfsalat, in der Küche und im Getränkelager fest – und schloss den Betrieb. Die beiden Restaurantbesitzer und ein Koch mussten sich am Freitag wegen Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz verantworten. Die Gastronomen, die in Mainz beheimatet sind und gleich eine Reihe ähnlicher Restaurants besitzen, gaben die Missstände in ihrem – inzwischen unter neuer Leitung wiedereröffneten – Betrieb zwar unumwunden zu, schoben die Verantwortung allerdings aufs Personal: „Wir sind so weit weg vom Ort des Geschehens, da sind die Mitarbeiter vor Ort für verantwortlich.“ Immerhin hätten sie schon vor dem Vorfall in Kenntnis der offensichtlichen Kölner Mäuseplage einen Kammerjäger beauftragt, der alle drei Monate ins Haus kam. „Die Überwachung müsste angesichts des Problems engmaschiger erfolgen“, sagte dazu der Lebensmittelkontrolleur.

Sämtliche Lebensmittel müssten nach Restaurantschluss sicher verpackt und verschlossen, alle Arbeitstische gesäubert und desinfiziert werden, anders sei dem Problem nicht beizukommen. Erst vorige Woche sei das Lokal erneut kontrolliert worden, und wieder habe man im Keller Mäusekot gefunden. „So etwas ruft Ekel und Widerwillen beim Verbraucher hervor“, sagte die Anklägerin und forderte wegen des Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz für alle Angeklagten Geldstrafen in Höhe von 40 Tagessätzen, die aufgrund der variierenden Einkommen der Beteiligten unterschiedlich ausfielen. Das Gericht folgte dem Antrag und verurteilte einen Gastronomen und den Koch zu jeweils 900 Euro, der Gastronom mit dem höheren Einkommen muss 1200 Euro zahlen. „Es reicht nicht, die Verantwortung abzugeben und sich dann nicht mehr um das Problem zu kümmern“, gab die Richterin den Gastronomen mit auf den Weg.