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ParkplätzeÄrger über Knöllchenfalle an der Goltsteinstraße

Lesezeit 2 Minuten
knöllchenfalle

Die Nutzungsbedingungen sind kleingedruckt.

Bayenthal – „Total übersehen“ habe sie das Hinweisschild und sei prompt „in die Knöllchenfalle“ getappt, sagt eine Betroffene. Beim Geschäftszentrum an der Goltsteinstraße in Bayenthal gibt es – genau wie etwa an der Sürther Hauptstraße – eine privat bewirtschaftete Parkfläche, die für Ärger sorgt. 30 Euro kostet es, sein Auto ohne Parkscheibe dort abzustellen. Da reichen schon ein paar Minuten fürs Brötchen holen. Das gilt ebenso, wenn ein Fahrzeug mit der blauen Scheibe dort länger als eine Stunde steht.

30 Euro Strafe

Ein Schild mit den Bedingungen ist aufgestellt, mehrere kleine Infotafeln weisen auf die Parkscheibenpflicht hin. Die strengen Einzelheiten zum „Parkvertrag“ sind jedoch kleingedruckt.

Die Kontrolleure verteilen ihre Knöllchen, wenngleich sich die strikten Parkvorschriften mittlerweile zumindest bei den regelmäßigen Nutzern herumgesprochen haben. „Ich habe mir schon angewöhnt, die Scheibe ins Fenster zu legen“, sagt ein älterer Kunde des Geschäftszentrums. 30 Euro Strafe möchte er nicht  bezahlen, das sei ganz schön viel.

Bezirksvertreter spricht von „Abzocke“

Erwischt hat es vor kurzem den Rodenkirchener Bezirksvertreter von den Freien Wählern, Torsten Ilg. „30 Euro sind einfach unverschämt“, sagt er und spricht von „Abzocke“. Das Ordnungsamt erhebt auf öffentlichen Parkplätzen für das gleiche Vergehen lediglich zehn  Euro. Ilg kritisiert in dem Zusammenhang auch, dass die Verwaltung immer mehr städtische Parkplätze abbaue.

Die bundesweit tätige Berliner „Park & Control“ GmbH ist mit der Aufsicht der Fläche an der  Goltsteinstraße beauftragt. Die Gesellschaft ist eine Tochter der Apcoa Parking Holdings GmbH, die als einer der größten Parkraumbewirtschafter in Europa gilt. Private Unternehmen der Parkraumüberwachung müssten kostendeckend arbeiten, betonte Tilman Kube von Apcoa auf Anfrage. Darin bestehe ein wesentlicher Unterschied zu öffentlichen Unternehmen, und daraus resultiere die  Vertragsstrafe von 30 Euro. Die Höhe des Betrags sei von mehreren externen Institutionen geprüft worden. Der Betrag werde auch von anderen privaten Firmen der Parkraumüberwachung erhoben.

Das Ordnungsamt sieht keinen Anlass, sich in die Vermarktung von privaten Parkflächen, etwa an Supermärkten, einzumischen. Die Anzahl solcher Plätze sei der Stadt nicht bekannt, sagte der Leiter des Ordnungsamtes, Engelbert Rummel. Sie müssten nicht gemeldet werden. Es sei das Recht jeden Eigentümers, Parkgebühren zu verlangen.