Baumbestattungen sollen künftig auch auf dem Friedhof Rodenkirchen möglich sein. Die Stadt prüft dafür die Flächen und Voraussetzungen.
Bestattungskultur im BezirkFriedhof Rodenkirchen soll Baumbestattungen ermöglichen

Auf dem Friedhof Rodenkirchen an der Sürther Straße sind keine Baumbestattungen möglich.
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Die nachhaltige Veränderung der Bestattungskultur beschäftigt auch die Bezirkspolitik. Seit 2015 sind Baumbestattungen auf dem Friedhof Steinneuerhof in Rondorf möglich. Es ist derzeit das einzige Angebot im Stadtbezirk Rodenkirchen. Zu wenig, meinen die Lokalpolitiker, und beauftragen einstimmig die Verwaltung, auf dem Friedhof Rodenkirchen die organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen zu schaffen, um dort Baumbestattungen zu ermöglichen.
Den Antrag hatte die Fraktion FDP/KSG eingebracht. Nach Aussage der städtischen Pressestelle wird aktuell geprüft, ob Baumwahlgrabstätten auf dem Friedhof, an der Sürther Straße, dauerhaft und nachhaltig angeboten werden können. Beisetzungen in Baumwahlgrabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Köln hatten im Jahr 2025 einen Anteil von rund 15,9 Prozent der Gesamtbestattungen und circa 21,6 Prozent der Urnenbestattungen.
„Ziel sollte es sein, das Angebot dauerhaft auf dem jeweiligen Friedhof einrichten zu können“, heißt es auf Anfrage aus der städtischen Pressestelle. Das Angebot für Baumbestattungen sei vergleichsweise flächenzehrend: „Für die Anlage von Baumwahlgrabstätten auf Friedhöfen sind freie Bestattungsflächen mit entsprechendem Baumbestand oder sonstige freie Bestattungsflächen, die durch die Pflanzung von Bäumen entsprechend entwickelt werden können, erforderlich. Entsprechende Flächen in ausreichendem Maße stehen nicht auf allen Friedhöfen zur Verfügung.“
Da die Ruhefrist 20 Jahre beträgt, sind dementsprechend viele Bäume auf entsprechend großen Flächen vorzuhalten. Die Kosten sind vergleichsweise günstig. Die Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Baumgrabstätte über 20 Jahre beträgt derzeit 1.536 Euro. Hinzu kommen derzeit Bestattungsgebühren in Höhe von 344 Euro, wenn keine weiteren Wünsche geäußert werden. (sam/Foto: Milden)
